sch-einesystem

Blog
( Beiträge )


11.07.2023 02:15




[0] 

20230711-0215-0-1.jpg

[1] 

20230711-0215-0-2.jpg

[2] 

20230711-0215-0-3.jpg

[3] 

20230711-0215-0-4.jpg

[4] 

20230711-0215-0-5.jpg
EILT! Allein druch von Justiz verschlampte Akten /
Prozesskostenhilfeanträge droht Verfahrensverlust!

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M
vorab per Fax: +49/(0)611/32761-8326


Prozesskostenhilfestelle vom
Landgericht Frankfurt a. M.
Gerichtsstraße 2

D - 60313 Frankfurt a.M.


Im Internet findet sich unter der URL http://banktunnel.eu/pdf.php und URL http://blog.sch-einesystem.de/ mein ausgedruckt ÜBER 25.250 DIN-A4 Seiten umfassendes Internet Tagebuch / Blog, als Offline Version downloadbar unter http://*** /***/ als ISO-Image (brennbar auf DVD) mit tagesaktuellen ZIP-Archiv Ergänzungen


Frankfurt/M., 11. Juli 2023


Anmahnen der Fristversäumnis für Zusendung eines Prozesskostenhfilsantrags: Anwaltszwang bei Einlegen Rechtsmittel Berufung zum Urteil vom 27./28. Juni 2023 380 C 478/21 (14) Amtsgericht Frankfurt a.M. Höchst (Postunterschlagung/Vorschuß-betrug Anwaltsrechnung Akteneneinsicht in polizeiliches Ermittlunsgeverfahren ) siehe auch 6151 Js 217162/21 – 931 Gs Amtsgericht Frankfurt/M und ST/0082472/2021, ST/0397167/2021, … sowie vor allem eben auch SPH/0584256/2020 Polizei Frankfurt a.M. 3320 AR 301535/20 Staatsanwaltschaft/332 Js 63920/20 Amtsanwltschaft Frankfurt/M 50 E/2 24/23 und auch 3 ZS 1795/08 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. Freiheitsberaubung, Drogenvergiftung ,Vergewaltigung, aus dieser hervorgegangens Kind entführt zwecks Erpressens Redakteur Bad Homburger Zeitung, einem Zeugen zu ROTE ARMEE F(raktion) Sprengstoffanschlag auf Deutsche Bank Vorstand Herrhausen, UNVERJÄHRTER MORD, Vertuschung Kursmanipulation (Fall „Metallgesellschaft Öl“) durch „Fake news“ versuchte Enteignung was Konzern-Liegenschaften und „Peanuts“ Erbe meiner Eltern (Kappesgasse) DDR/jüdisches/Ostgebiete Alteigentum angeht, Wahlfälschung per Rüstungs-, Mord-Ermittlung BARSCHEL, Lafontaine, Schäuble/Er-pressung von Bundespräsident druch Ostblock/Balkan/Araber Drogen- und Bau Mafia/ exzessive FOLTER und ZEUGEN-MORDE/Aufbau ner psychiatrischen PARALLELEJUSTIZ!


Sehr geehrte Damen und Herren!


Nachdem ich am Samstag nachmittag, den 01. Juli 2023 um ca. 14:30 Uhr „Urteil“ in Sachen 380 C 478/21 Amstgericht Frankfurt a.M. Höchst erhalten hatte habe ich sofort Eingang beim Amtsgericht Frankfurt a.M. Höchst bestätigt und angekündigt Rechtsmittel einzulegen, und zwar per Telefax an +49/(0)69/1367-3212 noch am selben Tage 01. Juli 2023 um 18:08 Uhr sowie per Einschreiben RT 6174 0857 7DE und am Sonntag den 02. Juli 2023 habe ich das Landgericht Frakfurt a.M. vorab per Telefax an +49/(0)611/32761-8326 und Einschreiben RT 6314 1244 0DE daß ich am Montag den 03. Juli 2023 um 12:15 Uhr zur Post brachte aufgfordert binnen Frist bis gestren, 10. Juli 2023, Porezsskosnenthilfeantragsformualre an mich zu senden. Diese Frist hat man verstreichen lassen. Zudem war ich Freitag den 07. Juli 2023 ab ca. 10:45 Uhr eprsölich im Gericht und wurde als ich nachfragte ob ich Formulare bekommen kann herauskomplimentieret, aufgrund von Problemen mit meinem Faxgerät wollte ich mich erkundigen ob meine Faxe vom Vortag eingegangen waren und zudem bschlagnahmte Aktenordner/geräte abholen mit Bewiesmitteln auf die ich während Verhandlung 380 C 478/21 Amstgericht Frankfurt a.M. Höchst nicht hatte zurückgreifen können. Das ergibt sich aus Telefax vom 06. Juli 2023 um 11:29 Uhr an das Landgericht, die +49/(0)611/32761-8326 ging und zudem auch noch per Post mit Eischrieben RT 6314 1375 4DE . Meinen Besuch mit der Rückfrage nach Prozesskostenhilfentrag habe ich am 07. Juli 2023, dem Freitag, auch gleich am selben Tage noch protokollartig dokumentiert mit Telefax an das Landgericht, die +49/(0)611/32761-8326 gsendet 15:43 Uhr und per Einschreiben RT 6174 1028 9DE.

Es ist aso dokumentiert daß ich den Prozesskosthlfbtarg sogar persönlich abholen wollte den ich per Fax und Einschreieb nangefodert hatte, daß man mir das aber verrehrt hat, Zeuge ist hier der Justbediste Galic ebense wie StA Dr. Löber,

Dr. Löber kann bezeugen daß ich beshlagnahmet geräte/Ordner abholen wollte, man mir auf meien Abholankündgung per Tefax vom 07. Juni 2023 um 13:23 Uhr an die +49/(0)611/32761-9097 und Einschreiben RT 6314 0522 8DE nicht genatwortet hatte. Daß wiedrum bedeutet daß ich bei führen des Verfahrens eheblich gehandicapt war.

Doch damit ist der Schelte nicht genug denn am 25. März 2023 hatte ich auch noch Rechtsmittel gegen abgelehnten Befangehistantrag eingereicht, am 19. Mai 2023 machte ich um 10:12 Uhr per Vorab-Telefax an die +49/(0)611/32761-8163 und dem Einschreiben RT 5392 1903 9DE „Sachstandsanfrage Rechtsmittel/-behelfverfahern Einspruch/Widerspruch/Beschwerde Beschluß vom 22., eingegangen 25. März 2023 Alehnunung Befangenheitsantrages in 380 C 478/21 (14) Amtsgericht Frankfurt a.M. Höchst (Postunterschlagung/Vorschuß-betrug Anwaltsrechnung Akteneneinsicht in polizeiliches Ermittlunsgeverfahren ) Fax vom 25. März 2023 14:16 Uhr an die +49(0)611/32761-8338 Eischreiben RT 4379 8078 3DE“, Erinnerung an „genau hierzu bereits be Ihnen schon mal gestellte Sachstandanfrage vom 05. Mai 2023/Fax vom 05. Mai 2023 10:51 Uhr an die +49(0)611/32761-8163/Eischreiben RT 5392 1501 0DE“

das bedeuret Richter fasste Urteil trotz noch laufender Rechtmittelverfahren in Sachen Befangenheitsablehugnusgrags gegen ihn und damit nicht genug, denn am 09. Juni 2023 hatte ich nach seiner skaadalösen Verfahrensführung am Termin am 06. Juni 2023 gleich nochmal einen wieteren Befangenhietsantrag nachgeschoben per Einschreiben RT 5238 3014 6 DE am 09. Juni 2023 und Vorabfax vom Vortag, dem 08. Juni 2023 um 09:53 Uhr an +49/(0)69/1367-3212.

Als Richter sich am 27. Juni 2023 zu Verküdung hinreißen ließ leifen also zwo Befangeheitanrragverfahren eins am Landgericht/eins am Amtsgricht gegen ihn. Und das ist aucg nch Neudfassung des § 47(2) ZPO unzulässig (BGH Beschluß mit Akten-zeichen VIII ZB 47/1 vom 26. April 2016/Bundestagsdrucksache 15/1508 Seite 16).

Wir müssen uns gar nicht auf skandalösen Umgang der Höchster Richter mit Ablehn-ungsanträgen konzentreiren um zu sehen daß dieses krasse Fehlurteil keinerlei Rechtskraft erlangen darf: ganz abgesehen von formalen strotzt es nämlich vor inhaltlichen Fehlern.

So behauptet Richter ichhätet am 05. Juni 2023 Strafanzge eingereicht, dieses Verfahrne sie am 08. Juni 2023 sofort von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden was ich nicht prüfen kann da ich 1.500 Seiten Korrespondenz mit allen möglchen Gerichte, bis hin zu Versuch Hardusgab der Akte in Verfahrne einstweil-iger Anordnug zu Ewirken aufwendte um Einsucht in diese omninöse Entscheidung zu bekommen und das trotz weit eürb 500 Euro Koten-Aufwand erfolglos. Und zwar aus einfachem Grund: der Richter hatte die Akte slebst angefordert und wohl bei sich im Zimmer liegenlassen, nicht zurückgegeben. Er hat lediglich kurz daraus einen Satz zitierr beim Termin nämlich daß staatanwaltschaft von Ermittlungen absieht. Ich hab Einspruch/Widerspruch gegen die Enstchdiung angeküdgt, vorsorg-lich Rechtsmittel eingelegt mit Verweis auf mir nicht zugegangne und somit nicht druch mich anfechtbar gewesn seinden Entscheid. Auch das ein Skandal. Anhand von mir betriebnen Aufwands sieht man deutlich daß es mir nicht um Geld geht bei der Sache denn der von mir betriebene Aufwand übersteigt Höher der Forderung des Klägers nach schadenersatz erheblich und das obglich ich als HartzIV/Alg2 Emp-fäger mir das unter Entbehrung vom Mund absparen muß. Der Richter irrt wen er sagt es hab da nur die Anzeige vom 05. Juni 2023 gegeebn. Die Strafanzeige vom 05. Juni nimmt Bezug auf ursprüngliche Online Strafanzeige vom 12. Februar 2020. Da könnt ja noch hinhauen daß man das zusammen einstellt am 08. Juni 2023. Aber: die Strafzeg wird am 15. und 17. Juni 2023 erweiterr nachdem Herr Mehl von der Polizei Bad Homburg erste Ermittlugen aufnimmt. Wir telefonierten miteinander. Somit kann Ermittlung nicht bereits wie der Richter behauptet von der Staats-anwaltschaft eingestellt worden sein, denn die Polzei hatte sie ja augenschein-lich noch garnicht dahin abgegeben. Somit lief entgegen der Lüge di der Kläger vor gericht äußerte weiterhin noch das polzeiliche Ermittlungs-Verfahren in 3320 AR 301535/20 Staatsanwaltschaft/332 Js 63920/20 Amtsanwltschaft Frankfurt/M /SPH/0584256/2020 Polizei Frankfurt a.M. von Verfahrenseinstllung/-abschluß kann

somit keine Rede sein. Bestenfalls in Nebensachevorwurf der Beiweisvernichtung. Die Anzeige vom 05. Juni 2023 die am 08. Juni 2023 angelich eingestellt wird betrfft als nur den vorwurf daß der Kläger mich eiezuschüchtern vercht hat Beweise gegen ihn nicht zu verwenden. Zur Erinenrung:

am 11. Februer 202 schickt mir Vera Dorothea Zanner (geb. Berger) mit einer Karte aufder steht „von Michi und Vera“ verschreibungsflichte substanzen die ich nicht bestellt hab was ich (im Website-Blog) öfftlich mache.

Am 12. Februar abends komt es darafhin zu zwo Telfonaten we sich am appart der Vera Zanner der kLäger Michale Beck als „Viktor vomKGB/SFB“ ausgibt und als „Landrichter Beck“. Das hat er ihr gegenüber eingeräumt hat sie mir später gesagt. Am 27. Mai 2020 schreibt er mir plötzlich eine Mail, er „wolle mit mir reden“, ich google am 02. Juni 2020 seinen Namen und seine EMail Adresss und finde harsu daß er wohl grüner Politiker ist oder Richter.

Da ich die Drohanrufe nicht zuordnen konnre und man mir sagte man habe mein Leitungen gehackt, was durchaus sein kann da es schonmal Hacks und auch physik-alische Sabotagakt, durchscnittene Kabel im Keller, gab und ich zudem auch militärische Geheimnisträger im familären Umfled hab was KGB/SFB - Spionage angeht hab ich mit der Diktiergerätfuktion des Smartphones mitgeschnitten und die Audiodateien im Netz hochlagden. Die entdeckt am 04. Juni 2023 dann der Kläger beck, erkennt sich wieder und schreibt mir ich solle die löschen. Und das führt dann am 05. Juni 2023 Strafanzeige wo ich sagte ich befürchte daß er Beweismittel vernichten will die Onlienazge vom 12. Februar 2023 betreffend.

Und erst als er unverschämt wird konkretisiere ic als anwort auf den telfon-anrufe des ermittlers der Bad Homburger Polizei, eiens herrn „Mehl“ am 15. und 17. Juni 2023 die Tatvorwürfe. Das bedeuetet wie egstsat das Verfahren kann definitiv nicht eingestllt gewsen sein zu diesem Zeitpunkt (angeblich am 08).

Und Vorwürfe daß Kläger Beck mich tot sehen will nachdem er im Onlinetagebuch das ich auf meiner Website führe, dem Blog, gesehen hat ich sei suizidal, erhebe ich erst November 2020 und die können folglich von ner damaligen Verfahrensein-stellung zur Anzeige „Beweismittelvernichtung“ gar nicht tangiert worden sein.

Becks schickt SMS in denen er sagte es sei „sehr lustg, haha“ quasi live zu be-obachten wie ich Suizidversuche begehe nachdem mich Stalker aus dem Netz dazu quälen. und am 01. Noveber 200 fodert er mich auf Suizidversuchsbilder mit nemm Mssser imBlog hin auf mit einem zu „spielen“. Zu dem Zeitpukt weiß er – er gibt sich ja als Blog-leser aus – von der Sache mit meiner etführten Tochter und daß ich ihn zum VerdächtigenKreis meiner Feidne zählen muss die darin involviert sein könnten mich tötenzu wolken. Zu dem Zeitpukt hat er auch meinen Vermieter kontaktiert und für ne Mieterhöhung gesorgt ebenso wie daß er mich beim Job-center verleumdet hat man solle mir die Sozialleistungen sperren, wer Zeit habe ne Website zu betreieben privat, der könne auch stattdesseen arbeiten und den Mund halten. Und dann verweist er noch darauf daß er mit meinem Vermieter und nem Mann der mich im Zivildienst sexuelle missbrauchte bekannt ist. Was Verdacht weckt daß der Vermiter vielleicht um dem zu helfen Hausmeister angewiesen hat mittes Nachschlüssel Post verschwindeb zu lassen - das würde erklären warum die ganzen Prozessksotehilfeanträge wegkommen. Außerdem hat meine Recherche ergebn daß Herr Beck im Itrenet schon dazu aufgerufen hatte Websites politischer Gegner lahmzulegen was zu den von mir erhobmen Sabotagevorwürfen ja ganz prima passt.

Nun aber nochal zum Richter! Der behauptet dreist in der 1.500 Seit Akte stünden keinerlei Anhaltspunkte für strafbares Verhalten: Falsch. In den Anzeigen vom 15./17. Juni 2020 steht Vera Zanner behauptet Rcihter-Amtsanmaßer Michael Beck hieße Smieskohl, sei ehemaliger Klassenkamerad von mir der wie ich im Schüler-zeitungs/vertretungsumfeld aktiv war. Das kommt - ich bin mir nach dem Termin am 06. Juni 2023 nicht ganz sicher aber fast – hin. Zudem sind da noch zahlreiche Zeugenbeweise/gestellte beweisanträge beider Seiten die der Richter ignoriert hat. Es ist eigelich Aufgabe von Ermittlusgbhröden/Gerichten sowas zu prüfen.

Also: Wo bleibt mein Prozsskostenhilfsantrag fürs Berufungsverfahren? Soll ich verliern wie Kläger mich verhöhnt da ich kein Geld für nen Anwalt hab? Außerdem beantrag ich wegen durch sie verusachte Verzögerung Berufungs-Fristevrlägerung!