Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 /(0)611 / 8801-1429
Hessisches Polizeipräsidium
für Technik
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden
Frankfurt, 09. März 2021
AKTENZEICHEN: 479.043489.2 - WIDERSPRUCH zu Kostenforderung aus Ihrem Schreiben "Kostenerhebung für polizeiliche Amtshandlungen/
Kostenentscheid vom 02.02.2021 Ihr Widerspruch vom 11.02.2021" datiert auf den 22. Februar 2021 hier per Post eingegangen am 23. Februar 2021
Sehr geehrte* *** ***!
Natürlich erhalte ich den Widerspruch aufrecht! Entweder sie haben mein Fax, meine Email und mein Eischreiben vom 11. Februar 2021 nicht voll-ständig erhalten oder Sie ignorieren einfach daß es einen Zeugen, den Herrn Rees vom Gesundheitsamt, gibt der bestätigen kann daß am 04. November 2020 keinerlei Gefahr im Verzug war und somit ein Grund für eine Türöffnung wegen Suizidgefahr nicht vorlag. Ich führe ein Blog im Internet (Umfang ausgedruckt mehr als 15.000 Seiten DIN A4) und ver-sende zudem täglich Rundmails weshalb ich mich sehr gut erinnern kann.
Zudem muß ich sie enttäuschen weil ich sowieso HartzIV/Alg2 beziehe und daher bestenfalls FREIWILLIG kleinste Raten zahlen könnte (denn meine Sozial-leistungen sind Unpfändbar) was ich aber gar nicht will eben weil die Forderung falsch und ein an den Haaren herbeigezogener Betrug ist, genauer Rache für Dienstaufsichtsbeschwerden. Ich muß nicht etwa nachweisen warum ich etwas nicht zahlen möchte sondern sie müssen die Rechtmäßigkeit ihres Anspruches beweisen. Das bloße Behaupten einer Notlage und zudem im Rahmen von Parteivorbringen reicht da nicht aus. Und ich behalte mir eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Haus-friedensbruch vor.
Ich habe im Moment noch andere rechtliche Auseinandersetzungen mit Polizei und Mitar-beitern der Suizidprävention des Frankfurter Gesundheitsamts die mit der Sache in Zusammenhang stehen wie sie vielleicht ihren Emails entnommen haben. Daher komme ich erst jetzt dazu ihnen weiterzuleiten was ich am 07. März 2021 und am 26. Februar 2021 bereits vorformuliert habe was die weitere Begrün-dunge meines Widerspruches angeht der wie gesagt aufrecht erhalten bleibt und reiche diese Entwürfe der letzten Tage auf nachfolgenden 3 (in Worten: Drei Seiten) nun mit zur endgültgen Fassung ein.
[Aktualisierung/vielmehr Ergänzung zum (durchgestrichen)ENTWURF DES(durchgestrichen) WEITERE(durchgestrichen)N(durchgestrichen/ergänzt)R(ergänzt) EINSPRUCH(durchgestrichen)S(durchgestrichen) ans "Hessische Präsidium für Technik"]
07. März 2021
Hallo *** ***!
ich glaube Sie sitzen bei der Bearbeitung meines viersteigen Widerspruches vom 11.02.2021 auf ihr Kostenerhebungs-Schreibens Aktenzeichen 479.043489.2 vom 02.02.2021 hier eingegangen er förmlicher Zustellung am 11.02.2021 (3 Seiten vorab per Fax [ohne die Seite mit den Fotos], 4 Seiten per Bundespost-Einschreibebrief RR 2271 0318 5DE datiert auf den 11.02.2021, dort mit den in Farbe ausgedruckten Beweisfotos,) einem Irrtum auf. Ich hatte diesen auch vorab per Email gesendete weil dort die attachten Digital-Beweisfotos am besten zu übermitteln waren was den Qualitätsverlust durch Ausdruck oder Fax angeht.
Ich hatte ihnen nämlich auch später am 17.02.2021 um 15:01 nochmals eine EMail mitgesendet in der es um den Zeugen *** R*** geht der am 04.11.2020 mittags bezeugen kann daß ich bei ihm gewesen bin und ihm die frisch mit dem Smartphone geschossenen Fotos des beginnenden Polizei-einsatzes gezeigt habe wo ich die Polizisten angesprochen hatte was sie da machen würden, ob sie wieder Journalisten/Blogger/Politiker wie mich einschüchtern wollten woraus sich ergibt das es unnötig war die Tür einzutreten weil dann keine Gefahr im Verzug vorlag. Ich war zu Fuß zum nahegelegenen Gesundheitsamt geeilt um nachzufragen was der Einsatz solle und ob er mit mir zusammenhänge und von dort veranlasst worden sei oder mit der Brandstiftung vom 06.10.2020 hier im Hause in Verbindung steht die wohl mit Sabotageakten des Hausmeisters an der Haustechnik zusammenhängt deretwegen ich Angst vor neuen Brandanschlägen hatte was ich der Suizid-prävention mitgeteilt hatte. Der Betreff der Email war: '"*** R***" gibt es nicht mehr.' Da ging es darum daß seine Mailbox beim Gesundheitsamt nicht mehr erreichbar ist, Emails an ihn zurückkamen.
Sein* Dienstvorgesetzte*, ein* *** *** S*** d*e* erst vor kurzem den Job von ihre* Vorgänger** *** *** übernommen hat, hat gesagt er arbeite nicht MEHR beim Gesundheitsamt sie aber über die Anschrift Stadtgesundheitsamt, Breite Gasse 28, 60310 Frankfurt a.M. weiterhin ladungs-fähig was Verfahren angeht. Weil *** *** S*** sehr unkooperativ verhalten hat liegt gegen sie selbst nun eine Dienstaufsichtssache nebst Strafanzeigen (Onlinekatenzeichen 1614 2692 36984 vom 25.02.2021, sieh dazu auch den Schriftverkehr mit Datum 10./11. und 08./06.02.2021) vor bei ihre* vorgesetzte* *** *** G***, datiert auf den 25.02.2021, das wird wohl von eine* *** *** *** bearbeitet. Am 04.03.2021 um 14:00 Uhr habe ich zudem einen Termin bei Ih* im Hause wahrgenommen wo es auch um "unsere" Sache ging. Weil *** wieder nicht adäquat antworten wollte hat es von meiner Seite her neuerliche, weitere Strafanzeige gegeben, Datum 04.03.2021, der Tatvorwurf der Erpressung der Unterlassung des Einleitens von Amtshandlungen (Strafantrag/ Strafanzeige) durch Amtsmissbrauch ihrer psychiatrischen Befugnisse zum Einschüchtern von Opfern/Zeugen strafbar nach § 343 STGB umfasst auch unseren Vorgang wo es darum geht unser Widerspruchs-/Beschwerdeverfahren in der Kostensache niederzuschlagen indem man es so aus-sehen lässt als sei der Einreicher des Wider-spruchs nicht Herr seiner Sinne was aber nicht der Fall ist.
Wie gesagt, es konnte ermittelt werden daß d*e* Zeug* "*** R***" sehr wohl existiert, aus mir unerfindlichen Gründen blockiert man den Kontakt um *** Vorladung als Zeug*n zu verhindern. Allerdings muß ich dazu sagen daß es da wohl auch eine Korruptions- und Bestechlichkeitsermittlung gibt mit der das in Zusammenhang stehen könnte, da geht es um den Verkauf von §20,21 StGB Falschgutachten durch Mitarbeiter der Uni-Klinik gegen Vorteilsnahme (Immobilienüberschreibung). Möglicherweise hängst das damit zusammen das man ihn wegen einer anstehenden Aussage gegen seine korrupten Kollegen aus der Schußlinie bugsieren will.
Soviel zum ganz aktuellen Stand des Verfahrens. Ich setze nun fort mit einer bereits vor einigen Tagen geschriebenen weiteren Einlassung die Ihr schieben vom 22. hier eingegangen mit normaler Post am 23.02.2021 beantwortet in der sie mir Frist setzen bis zum 12.02.2021. Ich wollte erst noch abwarten wie sich die Auffindesituation de* Zeug*n *** Rees in der Dienstaufsichtssache *** S*** weiter entwickelt. Daher haben sie nicht wie von mir sonst üblich, sofort Antwort erhalten obgleich sie bereist formuliert war. Das liegt also nicht an mir sondern an denen. Ich selbst muß zudem darauf achten meine Portokosten gering zu halten weil ich als HartzIV/Alg2 Empfänger nur geringe Budgets für Einschriebebriefe habe (in der Vergangenheit waren Faxe und Emails verloren gegangen, daher auf diesem Wege) und im Momen mehre Verafhren parallel bearrbeiten muß, etwa die genannte Dienstaufsichtssache für die ihr zig-Euro-weise Portokosten entstehen.
Hier also Die weiter Einlassung die ich bereits am 26.02.2021 vorformuliert hatte:
…
[ (durchgestrichen)ENTWURF DES(durchgestrichen) WEITERE(durchgestrichen)N(durchgestrichen/ergänzt)R(ergänzt) EINSPRUCH(durchgestrichen)S(durchgestrichen) ans "hessische Präsidium für Technik" ]
26. Februar 2021
Ich muss mch doch sehr wundern. Ich habe ihnen ein 4 zeitiges Schreiben gesendet aus dem eindeutig hervorgeht daß die Türöffnung total unnötig war. Hiervon sind zwo Seiten die Schilderung des Sachverhalts/Tathergangs der von den Polizisten begangenen Sachbeschädigung und Ein-schüchterung von Belastungs-Zeugen in Sachen einer Korruptionsermittlung, eine Seite ausgedruckte Fotos vom Einsatz und eine Seite enthält den von Ihnen erwähnten Brief an die DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben).
Statt sich nun Inhaltlich auf meine eingelegte Beschwerde zu berufen zitierne Sie lediglich die tatssachenwidrige weil verzerrte und wichtiges weglassende Schilderung der Geschehnisse am Mittag des 04. November 2020. Mit keinem Wort würdigen sie daß ich im Stadtgesundheistamt war bei *** R***, das eingeschaltet Smartphone in der Hand auf dem ich ihm die vom Beginn des zu der Zeit och andauernden Einsatzes geschossenen Fotos zeigte.
D*e *** R*** ist per Email plötzlich nicht erreichbar. Das war schon einmal so da wurde mir sogar ausgerichtet er würde im Stadtgesundheitsamt nicht mehr arbeiten was sich dann aber als falsch herausstellte weil er danach noch zwo mal im Abstand mehrerer Monate mir gegenüber in Erscheinung trat. Gestern hat mich sein Kollege, der Mann den ich am 04. November 2020 eigentlich suchte weil er nicht so arrogant und unverschämt auftritt gegenüber den Patienten wie d*e* genannte *** R***, d*e* *** W*** gesagt d*e *** R*** sei deshalb nicht mehr erreichbar weil ** nicht mehr fürs Stadtgesundheitsamt arbeite. Das ändert aber nichts daran das ** als wichtige* Zeug* über das Stadtgesundheitsamt das *** Identität kennt eine Ladungsfähige Anschrift hat und das man **** Ladung zur Zeugenaussage notfalls gerichtlich erzwingen kann. Genau das habe ich vor.
Sie haben es also auch sträflich unterlassen die genannten Zeugen zu befragen aber das kennen wir ja so von der Polizei. Wenn man denen Fotos von einem Tatort macht auf denen mehrere Zeugen zu sehen sind die auch beim Eitreffen der Polizei am Tatort noch das rumstehen dann können die immer komsicherweise keinen einzigen ermitteln, sie sind wohl zu faul Perosnalien aufzunehmen. Siehe etwa den Vorfall vom 08. August 2015 aber sowie mich die Polizei am 23. Mai 2013 "zusammen-geschlagen" hat. Ich würde mich als Zeuge vielleicht auch nicht mehr trauen gegen Beamte auszu-sagen nach der Brutalität. Da muß ich ein gewisses Verständnis aufbringen.
Wie gesagt: sie gehen Inhaltlich nichr auf meine Argumente ein sondern würdigen ganz klar erkennbar einseitg nur mich Belastendes aber nicht Entlastendes. Vor Gericht würden sie wegen sowas aufgrund des Verdachts parteiisch zu sein wegen Befagenheit erfolgreich abgelehnt werden können. Ich frag mich sowieso wieso es kein Verfahren vor einem ordentlichen unabhängigen Gericht gibt sondern nur ihre internen Schiedsstelle. Ein Verfahren bei dem Medienvertreter und Prozess-beobachter anwesend sein dürfen, vielleicht Diplomaten aus dem Ausland (Konsul/Botschafter) die man nicht mit Repressionen einschüchtern kann.
Ich beabsichtige nämlich meinen Einspruch bis zum BGH/BVerfgG/EUGH hochzuklagen und es ist mir verdammt nochmal Wurst wieviel Kosten das verursacht denn das sind Kosten die sie tragen werden weil ich verdammt nochmal im Recht bin.
Selbstverständlich erhlöte ich meinen Einspruch also aufrecht und ich lehne sie zudem so das im aktuellen Verfahrenschritt möglich ist wegen Befangeheit ab. Wie bei den Krähen von deenn die eine der andere Kein Auge aushacket schützen sie als Polizist ihre korrupten Kollegen. Den Vorwurf müssen sie ich gefallen lassen. Kollegen gegen die es drei dicke Leitzordner an Dienstaufsichts-beschwerdne, Strafanzeigen wegen Straftaten im Amt und Disziplinarsachen gibt. Und die ganz gerne mal die Leute die ihnen solch Schwierigkeiten bereiten psychischer Krankheit bezichtigen um vor Gericht strafrrei auszugehen denn ein psychisch labiler Suizident wäre es [ACHTEN SIE AUF DIE FORMULRUNG!] ja anschienend nicht WÜRDIG wie ein normaler MENSCH von der Polizei bedient zu werden was den Wortlaut des Artikel 1 GG angeht, ironisch/zynisch und zutiefst empört betrachtet. Ich habe ja gerade geschrieben das ich auch plane das BVerfG anzurufen wenn das sein muß weil sie von ihren unsinnigen Kostentforderungen gegen HartzIV/Alg2 Empfänger nicht abrücken.
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Für den Versand per Einschreiben und Fax am 09. März 2021 vor-bereitet am 08. März 2021, ca. 15:00 Uhr, weil der tägliche Backup lauf schon durch war vorveröffentlicht abgelegt unter 09. März 2021um 00:10 Uhr!
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