Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
Oberstaatsanwalt Dr. König
Staatsanwaltschaft
Konrad-Adenauer-Straße 20
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt/M., 24. Juni 2019
STRAFANZEIGE / Vollstrecklungsbetrug / Erpessung / Kidnapping /
sexueller Missbruch dessn Opfer ich im Zivildienst geworden bin / Freiheiteberaubung / Körperverltzung / Vergiftung!
NACHTRAG
Sehr geehrter Herr Dr. König!
aufgrund von Problemen mit meien Drucker muss ich die im ersten Schriftsatz von huet erähnte Dienstsucfsichtbe2werden aus dem familienrechtlichen Verfahren nachreichen die ich im ersten
Schreiben erwähnt hatte.
Mit freundlichem Gru&SZlig;
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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78
EILT
per Fax: 06 11 / 32 27 63
Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
10. Juli 2002
Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
Auf meine Rückfrage in Sachen einer einstweiligen Anordnung von Umgangsbefugnissen mit meiner Tochter (AZ 9F 434/02 UG, des weiteren AZ 9F 104/01 KI) wurde mir vom AG Bad Homburg heute im Verlaufe zweier Telefonate mitgeteilt, dass dort krankheits- und urlaubsbedingt (Richter Dr. Walter - krank, Richter Dr. Knauth im Urlaub bis zum 24. Juli und urlaubsvertretender Richter Schmidt - krank) das Familiengericht nur notbesetzt ist und Umgangsregelungsverfahren, auch im Zuge der einstweiligen Anordnung, als nicht besonders dringlich anzusehen sind. Ich halte dies für einen unmöglichen Zustand, es entsteht hier in Sachen Umgangsvereitelung, zumindest zeitweise, ein rechtsfreier Raum.
Dies führt dazu, dass meine kleine Tochter Tabea Lara und ich nun seit über 1½ Jahren keinerlei Umgang miteinander haben konnten und treibt ihre Entfremdung von mir voran.
Ich erbitte von Ihrer Seite Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078
per Fax: 06 11 / 32 27 63
Persönlich
Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt zwei Seiten!
24. Februar 2003
Amtsgericht Bad Homburg
AZ 3133 E - IV/4 - 1140/02
Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
ich möchte mich an dieser Stelle zunächst für das Engagement Ihres Büros für die Einleitung
des Dienstweges in oben genannter Sache ausdrücklich bedanken.
Immerhin hat sich die Situation am Familiengericht durch die Neubesetzung mit der Richterin Leichthammer nach meiner Beschwerde vom 10. Juli 2002 derart deutlich verbessert, dass eine Einstweilige Anordnung schon nach ganzen sechs Monaten zusammen mit dem Hauptsacheverfahren verhandelt werden kann.
Auch wenn als Wehrmutstropfen bleibt, dass die wohl psychiatrisch geschulte Richterin dem Antragsteller unter Verweis auf den (so wörtlich) Wirbel, welchen er um das Verfahren veranstaltet habe, (genaueres weiß Sie auf Rückfrage des Antragstellervertreters nicht zu berichten und verweist auf den anderen Familienrichter am AG) psychische Krankheit unterstellt. War hier vielleicht, möglicherweise, eventuell und unter anderem oben genannte Beschwerde gemeint?
Um nicht Ursache einer weiteren Überbelastung der Jurisdiktion durch erneute Beschwerde zu sein, habe ich meinen Antrag schlussendlich zurückgezogen.
Doch dies ist des Lobes für das Amtsgericht nicht genug. Denn immerhin habe ich seit neuestem mit dem Vormundschaftsgericht des selben Gerichtes, ein paar Zimmer weiter
zu tun. Grund ist nun ein Betreuungsantrag gegen mich. Dessen Inhalt ist mir, trotz Antrag auf Einsichtnahme der Akten nicht bekannt.
... / -2-
-2-
Und hier erstaunt und erfreut mich dann doch wirklich die zügige Bearbeitung:
Von Einreichen bis Gutachtentermin dauert es weniger als zwei Wochen!
(In 9F 104/01 KI immerhin sechs Monate.)
Mein Ablehnungsantrag des Gutachters wird noch am selben Tage positiv und nicht begründet beschieden, und binnen eines Tages per Post zugestellt. (Acht Tage dauerte in 9F 104/01 KI allein der Weg von der Geschäftsstelle des Richters ins Gerichtsfach der von mir beauftragten Kanzlei im Hause des Amtsgerichtes.)
Und ganze neun Tage später erhalte ich (mit einfacher Post) schon Terminsladung für einen Termin ganze vier Werktage später! (In 9F 434/02 UG, einer Einstweiligen Anordnung, immerhin sechs Monate.)
Vielleicht liegt das ja auch daran, dass bei solchem zivilrechtlichen Verfahren andere
Verfahrensvorschriften angewandt werden können (welche konnte mir die Geschäftsstelle auf mehrfache Nachfrage hin allerdings leider auch nicht nennen). Oder sogar (ebenfalls Auskunft der Geschäftsstelle) daran, dass es hier eben um Menschen gehe. (Wobei ich nicht ganz verstehe: Sind Kinder keine Menschen?)
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich anregen, vielleicht per ministerbürolichem Fax-schreiben, dem Amtsgericht Bad Homburg die "vorzügliche Hochachtung" (wie der Landgerichtspräsident bei Beschwerden zeichnen lässt) für diese ausgezeichnete Arbeit zu bescheinigen.
In unerschütterlichem Vertrauen in den Rechtsstaat
und mit freundlichen Grüßen
(Maximilian Bähring)
Nachrichtlich in Kopie
Bundesministerium der Justiz 030/20259043
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Redaktion Spiegel 040/3007-2247
Redaktion Focus 089/9250-2973
Redaktion Frankfurter Allgemeine Zeitung 069/7591-1743
Redaktion Frankfurter Rundschau 06172/1704-10
Redaktion Taunus Zeitung 06172/927353
Dr. Sieg, Nörr Stiefenhofer Lutz 0211/49986-100
P.S.: Ironie (gr. eironeia). In allg. Sinn eine Redeweise [...], bei der das Gesagte und das Gemeinte beabsichtigterweise nicht übereinstimmen, so aber, daß dies als Schein für den [...] Leser durchschaubar ist. [Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema]
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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78
EILT
per Fax: 0 30 / 20 25 70
Bundesministerin der Justiz
Frau Dr. Herta Däubler Gmelin
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
20. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Dr. Däubler Gmelin,
mit einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, AZ 9F 104/01 KI sowie Beschluß des OLG Frankfurt/Main AZ 3 WF 174/01 habe ich feststellen müssen, dass Verfahren
in Kindschafts- und Umgangssachen vor dem nach laut Herrn Amtsgerichtsdirektors Erbrecht unter Sparzwang leidenden AG Bad Homburg (vergleiche Lokalteil Taunus Zeitung vom 6. April 2002 "Richter klagen über Sparzwang") unnötig lang dauern.
So hat der Rückweg der Akte im oben genannten Fall vom OLG Frankfurt zum AG Bad Homburg wohl mehrere Wochen gedauert, auch der Weg der Zustellung per Gerichtsfach dauerte acht Tage.
Dies führt dazu, dass meine kleine Tochter Tabea Lara und ich nun seit über 1½ Jahren keinerlei Umgang miteinander haben konnten und treibt ihre Entfremdung von mir voran.
Ich habe, um die Sache nun zu Beschleunigen nun Antrag auf einstweilige Anordnung § 620 ZPO gestellt. Auch dieser, eingereicht am 4. Juni 2002 (vorher war das anscheinend nicht möglich) liegt nun nach Auskunft der Geschäftsstelle erst zum 15. Juli 2002 zur Wiedervorlage vor. Ich gewinne hier als juristischer Laie dann doch den Eindruck dass eher ein Verfahren nach §52 FGG betrieben wird, denn eine EA beschieden.
Und hier meine Frage: Haben Sie nähere Informationen, wie lange es gewöhnlich dauert, bis eine einstweilige Anordnung beschieden wird? Für Ihre umgehende Antwort, gern auch auf dem Wege des Faxschreibens bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78
EILT
per Fax: 0 30 / 20 25 - 90 43
Herrn Rothfuß
Persönlicher Referent der
Bundesministerin der Justiz
Frau Dr. Herta Däubler Gmelin
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
10. Juli 2002
Sehr geehrter Herr Rothfuß,
sehr geehrte Frau Dr. Däubler Gmelin,
ich hatte Ihnen am 20./25. Juni 2002 bereits ein Fax gesendet, in dem ich über die schleppende Arbeit des Amtsgerichtes Bad Homburg informierte. Ihre Antwort steht noch aus.
Auf meine Rückfrage in Sachen einer einstweiligen Anordnung von Umgangsbefugnissen mit meiner Tochter (AZ 9F 434/02 UG, des weiteren AZ 9F 104/01 KI) wurde mir vom AG Bad Homburg heute im Verlaufe zweier Telefonate mitgeteilt, dass dort krankheits- und urlaubsbedingt (Richter Dr. Walter - krank, Richter Dr. Knauth im Urlaub bis zum 24. Juli und urlaubsvertretender Richter Schmidt - krank) das Familiengericht nur notbesetzt ist und Umgangsregelungsverfahren, auch im Zuge der einstweiligen Anordnung als nicht besonders dringlich anzusehen sind. Ich halte dies für einen unmöglichen Zustand, es entsteht hier in Sachen Umgangsvereitelung, zumindest zeitweise, ein rechtsfreier Raum.
Dies führt dazu, dass meine kleine Tochter Tabea Lara und ich nun seit über 1½ Jahren keinerlei Umgang miteinander haben konnten und treibt ihre Entfremdung von mir voran.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Bähring
Kopie:
Frankfurter Rundschau
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Taunus Zeitung
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Telefonnotiz:
Dienstag, 6. August 2002, 9:30 Uhr
Frau Bart, Bundesministerium der Justiz
Frau Bart berichtet, die von mir gesendeten Faxe hätten der Frau Bundesministerin der Justiz persönlich vorgelegen. Sie verweist darauf, dass aufgrund des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik das Hessische Ministerium der Justiz für solche Anfragen zuständig sei.
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