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24.06.2019 15:30




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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Oberstaatsanwalt Dr. König
Staatsanwaltschaft
Konrad-Adenauer-Straße 20

D-60313 Frankfurt a.M.


Frankfurt/M., 24. Juni 2019


STRAFANZEIGE / Vollstrecklungsbetrug / Erpessung / Kidnapping /
sexueller Missbruch dessn Opfer ich im Zivildienst geworden bin / Freiheiteberaubung / Körperverltzung / Vergiftung!

Sehr geehrter Herr Dr. König!

meine Stalker laufen trotz gestellter Gewaltschutzanträge ebsonw weiterhin frei herum wie dei Plizstend die sich schereter Kriminlität absichtlich beihelfend weigern. Da sie Faxe momentan nicht erreichen bringe ich ihnen persönlich die Kopie eines dreseitgen Faxes vorbei das ich im November 2006 an das Amtsgericht Bad Homburg gesendet habe und
zudem meien zwote Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die kidnappende udn badnenäßig kirminell Immobilienbtrügende RiAG Leichthammer und Dr. Walter (5/04 Qs 11/07 LG Frankfurt a.M.)! Obgleich ich mich seit 1998 forgetssetzt erfolglos bemühe die stinkendfaulen Polizeibematen dazu zu bewegen ihre arbeit zu machen udn obgelich ohne jeden Zeifels nachge-wiesen ist daß alles ist wie ich beahupte, die Beschuldigten räumen das selbst ein oder lassen das druch ihre Anwälte einräumen, sind also allesamt geständig tut sich nichts. Es gibt da eien Verbindung zu dem Verfahren Aktienkursmanipulation Desucteh Bank gegen Metallgesslchaft AG mit eien MILLIARDEN-Schadenssumme. Um Tatbeteiligung heirbei zu evrtsuchen entführt an mir seit 18 Jrhen mein Kind um so psychiatrische Gutachten zu epressen die mich als jemanden hinstellen sollen der unegrchtfertiget Vorwüfrfe erhebt. Außerdem profiteren von meiner Berufunfähigeit eien Reihe vonLuetn finanziell die meien früheren Aufträge üebrnommen oder sich uafmeienAreistopatz breitgemacht haben nachdem man mich erpresste. Bei Geicht, Jugendamt udn Satswelstchat hat man mir nachweislich Zugang verwehrt um mich dazu zu epressen Strafanzeige zu unterlassen. Über mein Kidn hat man mich zu falschen Geständnissen/Slesbtzichtuguznbgen epressne wollen, sprechen sie mit RiLG Lodzik die wird es ihnen ebstätigen.

Mit freundlichem Gru&SZlig;


---

ABSCHRIFT

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Tel.: 069/257 385 835
Fax.: 069/257 385 836
Mobil: 0176 /656 05 075

Amstgericht Bad Homburg
per Fax: 06172 /405 - 139

5 Seiten 16. 11. 2006

Nach gestrigem Telefonat nun meine Einlassung zum Schriftsatz der Gegenseite, ausgestellt
AG Bad Homburg 08. 11. 2006, hier eingegangen am 15. ll. 2006 per TNT-post, um viel zu
kurze Fristen zu wahren, per Faxschreiben. Anträge und Bitte um richterlichen Hinweis zu III.
1 I)
Da wieder Unterlagen bei Gericht auf dem Postwege verlorengegangen sind. nehme ich wie folgt Stellung: Es wird beantragt den Titel an dieser Stelle nicht zuzustellen! Er beruht auffalschen Angaben. Der Beweis wird in Anlage mit versendet.

- Quittung über Erhalt der Kaution ' d letzte Seite Mietvertrag (wegen Unterschrittsvergleich)
- Punkt 2 der Klage [Schrifttsatz RA in dem selbe gefordert wird9)

lm Juni vergangenen Jahres wurde ich Nachts im angetrunkenen Zustand (anders kann man Bad Homburg nicht ertragen. seit ich in Frankfurt bin gilt weitestgehend: kein Alkohol) auf offener Strasse überfallen und mir wurde dabei das Mobiltelefon entrissen, lch habe daraufhin versucht auf der Straße Autos anzuhalten und darum gebeten die Polizei zu holen.

Nachdem diese nicht eintraf habe ich zuhause die Stereoanlage soweit aufgedreht und
eine solchen Zirkus veranstaltet, biss zwei Beamte eintrafen (zugegebenermaßen eine sehr '
3 unkonventionelle Art des Notrufs, aber ich habe dort nicht über einen Festnetzanschluß verfügt). ( Ich habe umgehend den Wunsch geäußert Strafanazeige zu stellen. Die Beamten haben dies 7 verweigert.

( Am nächsten Morgen, nun nüchtern, bin ich aufs Revier gelaufen und habe geäußert
~ Strafanzeige stellen zu wollen. Dies wurde mir erneut. ohne Angabe von Gründen verweigert. ich habe daraufhin mehrfach meinem Unmut über diese Weigerung deutlichst telefonisch Luft I gemacht.

Schlussendlich habe ich das Telefon, da mir die Täter bekannt waren, wieder in meinen Besitz
bringen können. Hierbei wurde ich tätlich angegangen. Daraufhin bin ich erneut zur Polizeiwache gegangen, habe das Gerät auf den Schalter gestellt und nachdrücklich gebeten nun doch Strafanzeige aufzunehmen. Erneut wurde dies verweigert. Mehrfach bin ich im Präsidium vorstelli g geworden um Strafanzeige stellen zu "dürten".

-1-.

Aufgrund der oben angführten Ruhestörung hat mir mein damaliger Vermieter fristlos die Wohnung - gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt habe ich die Mietzahlungen eingestellt und mich nach einer neuen Wohnung ausserhalb des Amtsgerichts- und Polizeibezirks umgesehen. Ich bin zu dieser Zeit davon ausgegangen, das ein Rechtssystem in der Bundesrepublik de facto nicht existent ist.

Selbst ins HessiSche Innenministerium bin ich gefahren um mich zu erkundigen ob einer Bitte um Strafanzeige nicht entsprochen werden muss. Hier wurde mir geraten mich an eine andere Polizeidienststelle zu wenden.

Dies unterstreicht nur meine Erfahrungen aus einem Umgangsrechtsverfahren am AG Bad Homburg in den Jahren 2001 bis 2003. Hierbei hat eine Amtsrichterin vor Zeugen gesagt, es sei ja bekannt was ich um diese Verfahren für einen Wirbel veranstaltet habe, und deshalb !!! ein psychiatrisches· Gutachten über mich einfordern wollen.

Hintergrund war hier Beschwerde über die sechs Monate verschleppte Einstweilige Anordung in der Kindschaftssache beim BMdJ (damals Däubler Gmelin), dem damaligen HMd], Dr. Wagner und dem Präsidenten des LG Frankfurt Dr. Kretschmer als Dienstaufsicht). Die Verfahrensgegnerin hatte unter schwersten Verleumdungen versucht den Eindruck zu erwecken, ich sei paranoid und (man entschuldige den Ausdruck) "prozessgeil".

Das dem nicht so ist habe ich durch Einstellung des Verfahrens zeigen wollen. Ohne Prüfung der Anschuldigungen ist die RlAG den haltlosen Lügen der Verfahrensgegnerin gefolgt. Sie hat einerzeit in einer EA der gegnerischen Kanzlei Fristverlängerungen gewährt. da die gesamte Kanzlei wohl im Urlaub war (Es gilt wohl §53 BRAO, Vertretung bei Abwesenheit). ( Der Klage meines Vermieters habe ich aus diesem Grund keinerlei Beachtung mehr geschenkt, da ich davon ausgehe, vor einem Amtsgericht. dessen Richterinnen anscheinend
den neuesten Klatsch l im Dorf zur Urteilsgrundlage machen meine Chancen auf ein faires Verfahren als gering ansehe.

Die benannte Mietklage beruht auf falschen! Angaben.

lch kann nunmal schlecht das ganze AG befangen erklären,
Und nicht zuletzt deshalb bin ich nach Frankünt gezogen, .

Wie weit das mit dem Tratsch in Bad Homburg geht ist deutlich an Folgendem zu erkennen: Durch Zufall! stoße ich bei meiner Wohnungssuche in Frankfurt auf eine Anzeige in der Rundschau auf einen Herrn, .dessen Name mich an die genannte Amtsrichterin erinnert. Als sich herausstellte das der Gatte der Dame 'der potenzielle Vermieter war, hat mich selbe sofort wegen Bedrohung angezeigt. Das ist aber lediglichgenau so ein verrückter Zufall, wie das dem in der Umgangsrechtssache gegnerischen Anwalt kurz nach Prozessende die Kanzlei abbrennt und er kurz darauf bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kommt.Wenn sich hierjemand verfolgt fühlt dann wohl eher genannte Amtsrichterin. Die verbreiteten Lügen
V durch die damalige Antragsgegnerin scheinen zu einer Art Hysterie in Bad Homburg und dem dortigenAG geführt zu haben. Soweit das ein vernünftiges funktioniern des Rechtssystems nicht möglich ist.Die Anzeige wegen Bedrohung ist seitens der Amtsanwaltschaft sclbstversändlich eingestellt wordennachdem man mir Gelegenheit gegeben hat die Sache zu erklären.

-2-

Immerhin hat mich die Verfahrensweise der Amtsrichterin damals dazu veranlasst, die Geschäftsführungmeiner Firma, der msd GmbH niederzulegen und die Gesellschaft aufzulösen, da ich keinen Sinn sehe in einem nicht funktionierenden Rechtsystem geschäftlich tätig zu sein. Die finanziellen Folgen dieser Sache reichen bis heute. (Selbstverständlich wollten meine damaligen Partner das ich weitermache). Das die von mir mit dem Verfahren beauftragte Kanzlei Cannawurf& Perpelitz eine unrühmliche Rolle gespielt hat, hat nicht zuletzt die Uberprüfung durch Dr. Sieg, Nörr Steifenhofer Lutz (Verfasser des
Handbuches der Anwaltshaftung mit RiBGH Dr. Zugehör und ein ehemaliger Kunde) ergeben. · Bei Perpelitz dauert die Zustellung des Urteils vom Riehterzimmer ins Gerichstfach übrigens langer als Ihre Fristsettzung für diese Antwort im I\/Iietverfahren.
Jede meiner obigen Behauptungen kann durch Nachweis in Schriftform, beizuziehende Gerichtsakte oder durch Zeugenbeweis untermauert werden.
III)
Nun zum eigentlichen Problem: Obgleich ich das AG Bad Homburg darauf hingewiesen habe. das die Klage meines ehemaligen Vermieters auf falschen Tatsachen beruht, denn ich habe von ihm unterschriebene Quittungen über den Erhalt angeblicher "Forderungen", die dieser eingeklagt hat. (das AG Bad Homburg arbeitet im i Rekordtempo, sobald es gegen mich geht) ist in der Sache zwischenzeitlich Säumnisurteil wohlrechtskräftig'?

Das AG Bad Homburg erklärt nun unter Berufung auf versäumte'Fristen, gegen die falsche Forderung - Vollstreckungsschutz zu gewähren. Ich bin bereit gegen die Prozessbeteiligten notfalls Strafanzeige wegen versuchten Betruges zu stellen, um eine Wiederaufnahme oder Gegenklage in der Sache zu bewirken.
Ersatzweise ist dies als Gcgenklage mit Antrag auf Erlassen einer EA die eine Vollstreckung verhindert (bis ein Verfahren Klärung über eine eventuell tatsächliche Forderungshöhe herbeitührt) zu betrachten. Es wird um richterlichen Hinweis gebeten wie ich weiter vorgehen soll Qura novit curiat). Und dann klären wir hoffentlich sequentiell (also in chronologischer Reihenfolge) die vorbenannten ~ Sachverhalte. Wenn wir hier also doch nicht im rechtsfreien Raum leben, dann muss es mir auch möglich sein meine Rechte durchzusetzen. '

Mit freundlichen Grüßen,