19.03.2021 07:15 Das Anwälte (wohl in Absprache untereinander, je länger man den Umgang vereitelt desto mehr Geld verdienet die Scheidungsmafia am Trennungsvater) permanent Termine verschieben kenn ich noch zur Genüge aus 2001 und 2002. Ich wage sogar zu behaupten daß sie ganz absichtlich an Immobilienverschiebereien und Vertuschung von Aktienkursmanipulationen mitwirken indem sie Kidnapping Vorschub leisten gegen eine Beteiligung an der Beute, dem ausplündern der väterlichen Familie. Das man beim verabredeten Kinotermin versetztwird ist nicht so schlimm, schließlich sind die allenfalls vorgespielten Freundschaften und das emotionale Drama wenn man das realisiert ja Ersatz genug für die Leinwand. Die Bekannte/Freundin die mich plötzlich unbedingt in eine Psychiatrie verfrachten wollte (was ich ja schonmal erlebt habe mit fatalen Folgen) das war Mitte/Ende Juni letzten Jahres erinnert mich irgendwie an diese Vorkommnisse Ende 1998/Anfang 1999 als mich der Ex einer Komilitonin mit dem Leben bedrohte wo ich leider erst Jahre später herausbekommen habe daß ich mit meinem Verdacht von Anfang an richtig lag und Opfer wurde weil bis auf die Knochen korrupte Ermittlungsbehörden und partei-verräterisch agierende Juristen ihren Job nicht ordentlich machten. http://buvriek.baehring.at/ Auflistung der unnötigen Verzögerungen / Fehlberatungen seitens der Sozietät *** & *** in Sachen Bähring ./. Riek 1. Auftrag gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen ergeht am 29. Dezember 2000 - die Klageschrift verlässt die Kanzlei am 02. Februar 2001 obgleich bereits im Vorfeld, also spätestens Mitte Dezember die Klage beschlossene Sache war. unnötige Verzögerung: 1 Monat 2. Trotz relativ kurzer Fristsetzung des AG Bad Homburg im schriftlichen Vorverfahren (jeweils zwei oder drei Wochen) findet die erste mündliche Verhandlung erst im Juli 2001 statt, es ergeht Beweisbeschluss. 3. Das OLG Frankfurt/Main weist die Beschwerde der Beklagten innerhalb von 1,5 Monaten ab und stellt mir umgehend (am 8. Oktober 2001) den Beschluss persönlich zu. Er geht am 9. Oktober ein. 4. Auf meinen inzwischen fast wöchentlichen Hinweis dass die Verfahrensdauer ungewöhnlich lang sei findet die Kanzlei erst am 9. Oktober heraus, dass gegen den Beweisbeschluss des AG Bad Homburg Beschwerde eingelegt wurde. 5. Die Anwälte erklären dass sich die Akte in der Zwischenzeit auf dem Gerichtswege zwischen Frankfurt und Bad Homburg aufhält und zwar bis zum November. Eine Beschleunigung dieses Weges sei nicht möglich. Herr Dr. W*** sichert zu, sich alle zwei Wochen bei Gericht über den Stand dieses Weges zu informieren. Dies erfolgt nur wenn ich anfrage. 6. Nachdem ich in der Folgezeit fast wöchentlich bei der Sozietät über den Status des Verfahrens anfrage setzt mich Herr RA P*** im Januar 2002 in Kenntnis, dass die Beklagte zum Abstammungsgutachten vorgeführt worden sei. gesamte unnötige Verzögerung bis hier: ca. 2 Monate 7. Das Abstammungsgutachten liegt Herrn RA P*** bereits drei Tage vor, ohne mich darüber informiert zu haben (23. Februar 2002) 8. Am 20. März 2002 ergeht die mündliche Entscheidung. Herr RA Dr. W*** erklärt die Auswirkungen am nächsten Tage zu erklären. 9. Herr RA Dr. W*** verweist auf Anfrage auf seine Kollegin A***. 10. Am 28. März 2002 wird der Kanzlei formlos und für die Akten ein Schreiben der RA A***, welches mich direkt erreicht zu den Akten übergeben. Am 2. April sendet RA Dr. Wetzel mir dieses zur gefälligen Kenntnisnahme in Kopie zurück, mit dem Verweis es sei bei der Kanzlei eingegangen. 11. Mein wiederholtes Nachfragen bezüglich der Rechtskraft des Urteils wird nicht beantwortet. Nach achtstündigem Studium der ZPO und FGG weise ich die Sozietät darauf hin, dass das Gericht das Urteil noch nicht zugestellt hat. Andere am AG Bad Homburg tätige Anwälte erklären mir bei privater Befragung (RA E***), Sie hätten Ihre Urteile im allgemeinen drei Tage nach Verkündung. Die Sozietät weigert sich bei Gericht nachzufrassen. 12. In der Zwischenzeit verweigert die Kindsmutter unter Hinweis auf das nicht zugestellte Urteil und dessen noch nicht existierende Rechtskraft den Umgang. Meine Anfragen werden von der Sozietät derartig unzufriedenstellend beantwortet, dass ich immer häufiger zum Literaturstudium und privater Befragung befreundeter Anwälte (RA E***) greifen muss. 13. Der 8.4. ist das auf dem Urteil angegebene Ausfertigungsdatum. Es geht erst am 18. April bei der Sozietät ein! Das sind 10 Tage auf dem Gerichtsweg 14. Am 9.4. schreibt der gegnerische Anwalt der Sozietät. Das Schreiben wird mir am 18. April zugestellt. 15. Die RA A** nennt endlich den Ablauf der Rechtsmittelfrist für den 17.5.2002 um 24:00 Uhr. 16. Am Dienstag den 23. April 2002 verkündet Sie nach der ZPO Reform betrage die Rechtsmittelfrist nun 2 Monate. Außerdem könne der RA A*** das Verfahren noch beliebig in die Länge ziehen. 17. Am Mittwoch den 24. April 2002 befrage ich Herrn RA E*** bezüglich dieser Ungereimtheit. Er teilt mir nach kurzer Einsicht der Rechtstexte mit, die Berufungsfrist betrage 1 Monat. Nur wenn innerhalb dieser Zeit eine Berufung eingelegt werde habe der Anwalt einen weiteren Monat zur Begründung dieser Zeit. Eigene Recherche in der neuen ZPO ergibt das gleiche. 18. Nach dieser Ungereimtheit beauftrage ich Herrn RA Dr. S** von N**, S** und L*** in Düsseldorf mit der "demokratischen Klärung" der Rechtsmittelfrist. 19. Am 25. April abends erklärt Herr Dr. S*** die Rechtsmittelfrist für einen Monat. Um ganz sicher zu gehen hat er zusätzlich noch einen Referendar bei N***, S*** und L*** zusätzlich eingehendste und kostenfreie Recherche betreiben lassen. UND DAS HÄTTE MEINE EINSTWEILIGE ANORDNUNG BEZÜGLICH UMGANGSRECHT EINEN WEITEREN MONAT BLOCKIERT === 02.10.2002 Sehr geehrter Herr Gegen die Terminsverleguni kenn ich keine Beschwerde eilgenege da üenrhaupt keine beschwerdefähige Entscheidung vorliegt. § 53 BRAGO ist nicht einschlägig, Frau A*** ist auch nicht längere Zeit abwesend, denn sie kann nur an einem einzigen Tag nicht. Mir geht das auch häufig so; ich kann doch dann nicht jeweils einen Vertreter bestellen müssen, denn dann müsste ich an 200 TAgen im Jahr über entsprechende Maßnahmen nach-denken. Terminskollisionen sind alltäglich und ganz unvermeidbar. === SMS vom 06. März 2020 14:40:45 [ ] kein Kino OR [ ] kein Essen -> [ ] kein Kino XOR [ ] kein Essen XOR [x] kein beides 12:16:45 *** Wir müssen einen anderen Tag nehmen 11:45:21 Hi Max ich habe getrunken und bin out of order [0] "202103190715-0-1.jpg" [1] "202103190715-0-2.jpg" [2] "202103190715-0-3.jpg" [3] "202103190715-0-4.jpg" [4] "202103190715-0-5.jpg" [5] "202103190715-0-6.jpg" |