17.02.2021 00:00
http: // WWW.LUSTIG

"Er kriegt ja noch eien ganzen Batzen Geld für die Corega - Tabs"

-------- Nachricht --------
Betreff: "Das ganze FERNSEH-Leben ist ein WIEFIDNESTDUSENDUNGAUFFACBOOK-Quiz und wir sind nur die MEINENSENFDAZUABGEBEN-Kandidaten ..."
Datum: Mon, 15 Feb 2021 21:42:59 +0100
Von: Maximilian Baehring <maximilian@baehring.at>
An:

ich erinenr michnoch genau wie die alte Dame in der kLinik Baumstrak mir den Rundfunk auf den Hals hetzen wollte wiel sie sich ungerecht behandelt fühlte wegen ihrer Corega-Tabs die die Vericherung nicht zahlt. Das wäre mal ein Thema für "Heinz Schenk" gewesen der damsl in der alten Oper auf dem Sportpresse-ball im Cafe saß (wo ich mit meiner damaligen Freudnin G. war und meine Mitgsellschaftet/Partner zufällig traf, der so heißt wei ein Schwimmstar) oder war das auf dem bösen Banken-Ball?

http : // WITZISCHKEIT.GRENZLOSE


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17.02.2021 00:05
Damit nochmal klar wird das ich das Kind bis zuletzt hatte heraushalten wollen aus dem was seine Mutter mir angetan hatte (sexueller Miss-brauch meiner Person unter Drogen Freiheitseberaubung qausi als un-freiwilliger Samenspender, ich wollte die Beziehung nicht dafür gibt es mehrere Zeugen, Anwälte und Ärzte und Polizisten), bis es anfing gegen mich zu hetzen.

„Wir haben den Vater stets totgeschwiegen damit er die neue bzeihung d er Muttre nicht stört und jetzt war er dem Kind so fremd daß es Angst vor dem kennelernen hatte und ihn ablehnte.“

===

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: +49/(0)721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

22. Januar 2015

Klage


3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt /M.

Fristbedingte Vorabversionen der Verfassungsbeschwerde sind Ihnen
als Fax und Einschreiben-Rückschein zugegangen!

In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M.
gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu:

Einschreiben-Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE
Einschreiben-Rückschein 16. Januar 2015 RA 4343 7816 3DE
Fax 17. Januar 2015 18:58 Uhr
Einschreiben-Rückschein 20. Januar 2015 RA 4069 9520 0DE

Gru&Szlig;



Verfassungbeschwerde

Gegen das, um die Rechtsmittel einzuschränken, fehlerhaft als
Beschluß bezeichnete „Urteil“ vom 15., ausgefertigt am 19. und
mir zugegangen per förmlicher Zustellung am 24. Dezember 2014 in
Sachen gemeinsames Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lege ich hiermit
Verfassungsbeschwerde ein.

Das Gericht verletzt meine mir verfassungemaess zustehenden
Grundrechte die mir aus den Artikeln 1,2,3,4,5,6,7,8 und 19
Grundgesetz erwachsen.

Der § 1626 BGB wurde zwar reformiert, jedoch steht der Mutter
weiterhin ein Veto-Recht zu, sie kann den Kindesvater nun
ausgiebigst vor Gericht verleumden um dessen Sorgerecht zu
blockieren. Beim mit Geburt automatisch an die Frau die ein Kind
gebärt fallenden Sorgerecht fehlt entsprechendes Vetorecht für
den Vater. Das wird also der vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechten monierten mangelnden Gleichberechtigung der
Elternteile nicht gerecht.
2/16

Es wird daher beantragt:
I.

1. Das Urteil wegen Verstoßes gegen die verfassungsgemäßen
Grundrechte aufzuheben und zwecks Abänderung an einen anderen
Senat des OLG - der nicht vornehmlich mit Sexist(Inn)en besetzt
ist - zurückzuverweisen.

2. Den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland erneut zu
verurteilen sich an die Vorgaben des Bundesverfassungerichtes zu
halten und einen reformierten § 1626a BGB zu erlassen.


Zu den Gründen in umgekehrter Reihenfolge:

2. Normenkontrollklage § 1626a BGB

Damit Väter das Sorgerecht auch wirkungsvoll einklagen können muß
dem Vater das Recht auf Abstammungsgutachten per DNA-Test auf dem
Wege der einstweiligen Anordnung ermöglicht werden. Sonst
blockiert die Kindesmutter das Sorgerecht des Vaters schon
dadurch daß Sie die Abstammung falsch angibt oder – wie im
vorliegenden Falle – einfach die anerkennende Unterschrift unter
die Vaterschaftsanerkennungs-urkunde beim § 1595 BGB unterdrückt.
Das genügt um per Vaterschaftsvermutung Unterhalt zu kassieren
aber nicht gleichberechtigt um für den vermuteten Vater ein
Umgangs- und/oder Sorgerecht einklagen zu können.

In 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe und 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Kindesmutter mehr als
ein Jahr lang versucht ein Vaterschaftsgutachten herauszuzögern.
Ziel war das Kind dem Vater zu entfremden.

In 1 BvR 933/01 Bundesverfassungericht vom 29. Januar 2003
ordnete das Bundesverfassungericht an binnen Jahresfrist und zwar
exakt bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB verfassungs-
konfrom neu zu regeln. Am 21. Juli 2010 erhielt dann weiteres
Urteil zur verfassungs-konformität des § 1626a BGB des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR, Zaunegger
gegen Deutschland, Nr. 22028/04, Urteil vom 3. Dezember 2009) mit
Verfassungs-gerichtsentscheid 1 BvR 420/09 Rechtswirksamkeit für
die Bundesrepublik Deutschland. Ähnlich hatte der Europäische
Gerichthof für Menschenrechte bereits in den Fällen Elsholz,
Sommerfeld, Kutzner jeweils gegen die Bundesrepublik Deutschland
entschieden und 2007 im Falle Görgülü der durch die Medien ging.

Den deustchen Bundestag kümmerte das wenig. Erst nachdem nach
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der Regierung am 14. und 15.
April 2012 der Bürgerkrieg erklärt worden war - siehe Petition
Pet-A-17-99-021771-1930 ( http://decl-war.tumblr.com ) - kümmerte
man sich am 16. April 2013 um gesetzliche Neu-regelung. Der
Bürgerkriegserklärung nach Widerstandrecht liegt die Annahme
zugrunde daß die Verletzung der grundgesetzlichen Menschen-
rechtsbindung aus Artikel 1 Absatz 2 die der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hatte eine eklatante
Verletzung der freiheitlich demokratsichen Grund-ordnung
darstellt die ein Ausrufen des Notstandes ermöglicht.

10 Jahre Zeit seit der Anweisung des Budnesverafssungerichtes den
§ 1626a BGB neu zu regeln hatte sich der Bundestag gelassen und
damit die gesetzte Frist bei Inkrafttreten der Neuregelung um
fast 10 Jahre überschritten. Ein Bundestag der sich nicht mehr an
die Vorgaben seiner eigenen Normen-kontrollinstanz hält kann
nicht mehr ernst genommen werden.
4/16

Der Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das
Sorgercht deshalb nicht automatisch mit Geburt des Kidnes
abzusprechen weil diese die, (Pardon) „Titte voll Hardenberg“
hat, also beispielweise durch Drogennahme während der Stillzeit
das Kind gefährdet. Daher kann ein § 1626a BGB nur dann
verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt auch für die
Mutter gilt.

1. Verfassungsbeschwerde

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Ich lege hiermit Verfassungbeschwerde ein. Es werden mein
natürliches Elternrecht (Artikel 6 GG) ebenso verletzt wie meine
Menschenwürde als vermeintlich Behinderter dem WEGEN dieser
Behinderung (sozusagen „weil und aufgrund der Tatsache daß er im
Rollstuhl sitzt also behidnert ist“) das Sorgerecht verwehrt
wird, (Artikel 6 GG) den Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem
Geschlechte verletzt das Urteil ebenfalls.

Meine Ex gehört zu einer Sekte „REIKI“ die pseudomedizinische
„Heilen durch Handauflegen“ betreibt. Weil die Kindesmutter schon
bei der Geburt das Kind durch Reiki statt schulmedi-zinischer
Geburtshilfe unnötig gefährden wollte kam es zur Trennung
ehenähnlicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung. Meine
Ex fröhnt einem religösen und esoterischen Wahnsystem das für das
Kind gefährlich ist und von dem ich nicht möchte daß es in diesem
erzogen wird.

Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet.

Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich
würde Drogen nehmen. Offene Briefe solchen Inhaltes flatterten
ins Sekretariat der Bürogemeinschaft von mir mit meinem größten
Kunden, ich war damals Geschäftsführer und 50% Inhaber der
outgesourcten EDV-Abteilung. Daran ging der Betrieb zugrunde und
ich verlor meinen Job. Die Mit-gesellschafter zogen wegen der
Diffamierung ihr Kapital ab. Allein der Schaden aus entgangen
Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Auf die
üblen VERLEUMDUNGEN erfolgten wiederholten Versuche mich – wegen
des Drogenfalschvorwurfes - psychiatrisch zwangseinzuweisen. Als
diese Versuche immer häufiger wurden habe ich mich dann gegen
Polizeigewalt bei einem solchen Einsatz notgewehrt. NACHDEM ich
die Polizisten die mich bei der zwangweisen Vorführung zum
Drogentest übelst verletzt hatten wegen dieser Körperverletzung
strafangezeigt hatte kamen Beamte des Reviers vorbei und
schüchterten mich mit der Drohung ein wenn ich die Strafanzeige
gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich
mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau
diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste
5/16

Bedrängten – ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen
– habe ich mich gegen die permanenten Übergriffe wie gesagt dann
irgendwann notgwehrt, um nicht erschossen oder erneut
„verprügelt“ zu werden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits
eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behinderte unter
anderem beim europäischen Parlament eingereicht, in Kopie beim
hessischen Landtag. Aus dieser Notwehr will man mir jetzt einen
Strick beim Sorgerecht drehen.

Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch zufällig Opfer eines
Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur insofern relevant
als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf mein
Wohnhaus nach schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?)
vervollständigt.

Als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die
Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das
„lebensunwerte“ Leben psychisch Kranker in Arbeitslagern für
Zahlungen an die als Elterenteil bevorteilten weiblichen
MenschINNen auszubeuten um dann nach deren Entmündigung deren
Arbeitsunfähigkeitsvorsorge als Einkommen kassieren zu können
oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu
treiben.

Obgleich ich – zultezt im Mai 2013 – mehrfach versucht hatte
gegen die Polizisten vorzugehen ist da nichts passiert. Ich habe
in mehrern dicken Leitz-Ordner penibel dokumentiert wie man mich
psychisch terrorisiert hat.

Man hat in der Straße in der ich wohne Plakat aufgehängt auf
denen stand ich sei ein Psychopath. Man hat mir meine Sozialhilfe
von der ich inzwischen lebe monatelang überhaupt nicht ausbezahlt
in der Hoffnung mich so in die Obdachlosigkeit treiben zu können.
Man hat mir meine Sozilhilfe derartig zusammengestrichen daß ich
hungern mußte. Drei Monate lang kam nich ein einziger Cent vom
Amt, hätten mir Freunde nicht geholfen wäre ich tot. Einen
Rechtsanwalt hat man mir verweigert. Die Polizei hat
Hilfeleistung unterlassen und stattdessen einer Drückerkollonne
von Virenscanner-Zwangsabo-verkäufern ermöglicht mein Girokonto
unter Mithilfe der Bank leerzuräumen für einen Vertrag den ich
nie unterschrieben hatte. (Abbuchungen trotz widerrufener
Einzugsermächtigung). Hiergegen hatte ich dann aus der Not heraus
künstlerisch durch eine „Ich hole da jetzt mein Geld raus bevor
es der Bankdriektor veruntreut“-Performance aufmerksam zu machen
versucht. Durch diese Maßnahmen versucht man mich zu nötigen
einer vollkommen unnötigen psychiatrischen Behandlung
zuzustimmen. Um mich hiervor zu schützen habe ich die
Krankenkasse gekündigt, damit aus dieser Erpessung nicht noch
irgendwelche Mediziner Kapital schlagen können. Am 09. Januar
2015 habe ich deshalb noch eine Verfassungsklage eingreicht.

6/16

Man verweigerte mir anwaltliche Unterstützung. Um ALG2 H(artz)IV
zu erhalten musste ich bereits meine Vermögensverhältnisse
offenlegen. Die Gerichte akzeptieren es nicht wenn man unter
Vorlage eines H(artz)IV Bescheides Prozesskostenhilfe beantragt
sondern wollen gesondert irgendwelche Vermögensverzeichnisse
ausgefüllt erhalten. Wie ich zuvor bereits erwänt hatte bin ich
50% Anteilseigner einer Kapitalgeselslchaft und die Gesell-
schafterverträge sehen vor daß die übrigen Gesellschafter dann
meine Anteile einziehen können wenn ich eine eidesstattliche
Versicherung über meine Vermögensverhältnisse abgebe. Ich muß gar
keine arbeitsrechtlichen Verfahren mehr führen weil diese im
Vorfeld dadurch verloren sind daß ich für Prozesskostenhilfe
einen Anwalt eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müßte die
dann die damaligen Mitgesellschafter zur Verwertung meiner
Gesellschaftsanteile berechtigen würde. NOCH BEVOR EIN PROZESS
STATTGEFUNDEN HAETTE. Schon deshalb bin ich – nachdem meine
Ersparnisse aufgebraucht waren und meine Eltern mich nicht mehr
finaziell unterstützen – gezwungen mich selbst zu vertreten.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung blockiert also das
Sorgerchtsverfahren.

Im Verfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsnwalschaft Frankfurt a.M.
habe ich versucht strafrechlich gegen diejenigen vorzugehen die
mir Anwälte verweigern und mich auszuhungern versucht haben. Das
scheitert schlußendlich am Anwlatszang für die Klagerzwingung –
da beißt sich der Hund in den Schwanz - um genau dessen
Verweigerung es ja in diesem Verfahren – neben anderem – geht.

Im zudem erwähnetn sozialgerichtlichen Verfahren gegen Bundes-
sozailgerichtliche Enstcheidung B 14 AS 315/14 B weche, wie
erwähnt, parallel zu diesem Verfahren bei Ihnen anhängig ist
wehre ich mich dagegen daß Mediziner für ihren Psychoterror und
ihre Behandlung – ENTGEGEN EINER VORLIEGENDEN PATIENTENVERFÜGUNG
– auch noch Geld bekommen. Bisher hat sich das als wirksamster
Schutz gegen die durch den Falschvorwurf der Drogennahme
permanenten psychiatrischen Übergriffe gegen mich erwiesen. Ich
hatte im Jahre 2006 eine Beziehung zu einer an multipler Sklerose
erkrankten Frau und wir hatten damals mit Patientenverfügungen
vorgesorgt, auch für den Fall daß meine Ex mit ihren ewigen
Anwürfen ich würde an Paranoia leiden wieder Erwarten Recht
gehabt hätte. Ihr Anwalt versuchte jedenfalls die Herausgabe
ärztlicher Unterlagen zu erzwingen. Vor Gericht veruschte er 2002
den Eindruck zu erwecken ich sei ein einer Besserungsanstalt
entflohener psychisch Kranker.

Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG
Amtsgericht Bad Homburg das Ziel:
7/16

"So lange wie möglich" KONTAKT "zu vereiteln um sich dann" [...]
"auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater
dem Kind 'entfremdet'"

und genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das
Sorgerecht nicht erteilt.

Die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache
wissentlich und willentlich verzögert so daß der weitere
Instanzenweg blockiert war.

Man wollte ein unsinniges und unnötiges Gutachten erpressen und
zwar unter Wegnahme/Vorenthalten meines Kidnes.

Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der
Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis versucht hat
Drogen unterzuschieben – möglicherweise erpresst von den in den
Medien erwähnet ukrainischen Zwangsprostituierten – an der
politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra
Roth legaliserte damals („Frankfurter Weg“/Methadon) Drogen und
Prosititution.

Die Reiki-Sekte der die Kindesmutter huldigt ist ja nur deshalb
nicht verboten weil sie von jenem „Welpenschutz“ profitiert den
das Judentum durch den Holocaust hat.

Ich denke beim vorliegenden Falle; „Das weibliche Kind habe,“
behauptet die Sekte, „eine männliche Seele, die nicht zum
weiblichen Körper passe, das habe man beim Lichtaura-
Kindesenergie-channeln festgestellt“ eben auch an
das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus
genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum
oder Islam wenn ein atheistischer Elternteil – in diesem Falle
ich – das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden
können.


Doch der Reihe nach:

Aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung
ging am 19.09.2000 die Tochter Tabea-Lara des Vaters und Klägers
Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit
darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht
anerkannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen
wollte statt Schulmedizinisch und so erhöhter Gefährdung
aussetzen wollte.

Die NEONAZId Quote/Kidnersterblichkeit durch ambulante Geburt ist
um den Faktor 3 erhöht.

Hintergrund hierfür ist daß die Mutter der Kidnesmutter, die
Kindesgroßmutter „Meisterin“ eines esoterische Sekten-Zirkels
8/16

der wie ein Schneeballsystem aufgebaut ist und diesen betreibt
bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esoterische Schwachsinn
/Unfug getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von
unheilbaren Krankheiten wie Krebs per Handauflegen gegen
Vorkasse.

Ich weiß daß 2000 eie ihrer „Patientinnen“ in England an Reiki-
Krebs-Behandlung verstorben war.

Die Kindesmutter ist auf den Streit hin auf eigenen Wunsch aus
der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und unter der Falschangabe sie
sei bei ihrer Schwester eingezogen zu Ihrer Mutter in die
Räumlichkeiten der Sekte gezogen.

In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in
der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterdrücken nachdem sie aber
gleichzeitig vorher versucht hatte an das nicht unerhebliche
Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per
Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin zu gelangen.
Hierzu hatte sie versucht unter dem Falschvorwurf der Kidnesvater
würde Drogen nehmen diesen in eine Anstalt einweisen zu lassen
und über ihn so eine rechtliche Vormundschaft zu errichten. Es
besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der
kindesväterlichen Familie (Anteile an der Firma des Kindesvaters,
5% Anteil an der wolfram Bergbau in Österreich die auch die
israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte
einverleibt werden sollte. Von meinem Unternehmen ganz abgesehen.
Außerdem hat sie dem Gericht gegenüber versucht den Eindruck zu
erwecken bei der gemeinsamen Wohnung aus der Sie ausgezogen war
habe es sich um Eigentum gehandlt und nicht um eine Mietwohnung.
Und Sie hat auch Jugendamt und Gericht darauf hingewisen daß mein
größter Kunde als Mitgesellschafter bei mir eingestiegen war, und
zwar noch vor unserer Beziehung. Sie wollte also an
Veräußerungsgewinnen teilhaben die in der Vergangenheit vor der
gemeinsamen Beziehung lagen.

Im Verfahren 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg und 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. habe ich, Kläger und
Kindesvater, daraufhin – der versuchten Unterhaltsforderung auf
Vaterschaftsvermutung hin – in einem über einem Jahr dauernden
Verfahren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu
einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de
jure als meines galt und ich auf Umgangsrecht klagen konnte.
Von einer Klage auf Entzug des Sorgerchtes der Kindesmutter hatte
ich abgesehen und stattdessen versucht mit anderen Vätern die
Reform des § 1626a BGB voranzutreiben. Erkennbar auch an der Wahl
des in der FAMRZ zum Thema zitierten Dr. jur. Peter Finger als
Anwalt. Ich habe niemals versucht der Kindesmutter das Sorgerecht
gänzlich zu entziehen.

10/16

In der ganzen Zeit hat die Kindesmuttter den Umgang durch
Erpressung/Nötigung vereitelt. Der Kindesvater hat seit 14 Jahren
lediglich die unverschämte Auskunft des Gerichtes Bad Homburg
erhalten: dem Kind gehe es gut, es bekomme schließlich Reiki-
Behandlungen.

Genau darum daß das gefährliche Scharlatanerwei, Kurpfuscherei
und Quaksalberei ist ging es ja bei der dem Streit zugrunde
liegenden Trennung. Ich habe hierzu aus einer Broschüre des
Hamburger „Ministeriums“ des Inneren ein paar Auszüge angefertigt
außerdem verweise ich auf das Buch von Joachim Hüssner.

Unter dem zynischen Hinweis ES SEI NUN ZUVIEL ZEIT INS LAND
GEGANGEN; DAS KIND KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG – eigener
gerichtlicher/gesetzgeberischer Versäumnisse des Staates wegen -
schlußendlich abgelehnt dem Vater das gemeinsame Sorgerecht
hilfs-/ersatzweise ein Teilsorgerecht zu erteilen und zwar unter
der Prämisse der Vater sei möglicherweis geistig behindert und
müsse deshalb, weil er bildlich formuliert im Rollstuhl sitzt –
vor dem Gesetz benachteiligt werden, abgesehen davon daß er
benachteiligt werden muß weil er als Vater der vom Geschlechte
her minderwertige Elternteil sei.

Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und
Menschenrecht. Auf jeden Fall das natürliche Elternrecht, die
Menschenwürde (Behinderte bekommen kein Menshcrecht), die
Gleichberechtigung wegen des Geschlechtes, das Recht auf ein
faires Verfahren in dem ich nicht etwa nachweisen muß gesund zu
sein nur weil mich Gegenpartei außerprozessual (Mißbaruch des §10
HFEG) vom Ordnungsamt zusammenschlagen läßt um ein
psychiatrisches Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein Vermögen
unter Zwangsverwaltung DER SEKTE gestellt werden soll.
11/16

En Detail: Die angegriffenen Grundrechte sind:

Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht
Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad
Homburg v.d. Höhe wonach Männern und Behinderten nicht die selben
Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß
Männern und Behinderte keine vollwertigen Menschen sind und man
Ihnen deshalb – ähnlich wie den psychsich Kranken oder den Juden
im dritten Reich – nicht die Eigenschaft zugestehen muß ein
vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein Rechte
erwachsen wie ...

Artikel 1 Absatz 2 – ... die Menschenrechte. Das Gericht
akzeptiert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem
europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist
wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher
Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte
diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli
2010 unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09!

Artikel 1 Absatz 3 – hier: Normenkontrolle - Bereits am 29.
Januar 2003 hatte das Bundesverfassungericht festgestellt daß die
Regelung des Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das
Grundgesetz verstoße. 1 BvR 933/01

Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der
Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführten Urteil
hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gestzgeber Bundestag
BEFOHLEN eine Neuregelung zu treffen und ihm hierfür die
Jahresfrist gesetzt bis zum 31. Dezember 2003. Diese Frist hat
der Bundestag als Gesetzgeber verstreichen lassen.

Artikel 2 – AG und OLG haben versucht durch List - nämlich das
verleumderische Erpressen unnötiger psychiatrischer Begutachtung
– den Antragsteller der Freiheit zu berauben und zu nötigen mit
schwerst gesundheitsschädigenden Psychopharmaka an sich
herumexperimentieren zu lassen hilfsweise dessen Krankenakten
offenzulegen. Das ist ein gezielter Racheakt. Der Antragsteller
ist der erste Vater der nicht ewa einen so genannten illegalen
Vaterschaftstest – sondern eine gerichtlich genehmigte DNA-
Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der Kindesmutter
erwirkt hatte. Nachweis war erforderlich geworden weil die
Kindesmutter anerkennende Unterschrift unter die von ihr voher
mit dem Jugendamt eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde
nach § 1595 (2) BGB verweigert hatte um so zu bockieren daß der
Kindesvater de jure als Vater galt und somit ein Umgangs- oder
Sorgerecht wahrnehmen konnte. Mutmaßlich um sich zu rächen für
diesen aus Sicht der Amts- und Oberlandesgerichtsrichterinnen
ungeheurlichen Fall von
12/16

Zwangsvorführung der unkooperativen Kindesmutter zum DNA-
Gutachten hat man dann mit allen Mitteln versucht den Vater
feministische sexistisch herunterzumachen, der in seienr Zeit als
aktiver Poltiker des Jugendparlamentes der Stadt Bad Homburg wie
anläßlich der §218-Debatte für Lösungen wie Babyklappen
ausgesprochen hatte wodurch sich protestierende Frauen die nicht
fähig sind ihre Triebe unter Kontrolle zu halten und unstete
sexuelle Arbenteuer als legitime Grundlage einer Elternschaft
betrachten als zur „Gebärmaschine“ degradiert gefühlt hatten.
Nachweis daß man der Meinung war einem Vater würden gar keine
Rechte zustehen nur eine Zahlungsverpflichtung, er sei allenfalls
Erzeuger/Samenspender ergeben sich aus Verfahren 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Verbindung mit 9F 104/01 KI
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe. Warum psychiatrische
Begutachtung? Nun: es geht eindeutig darum den Vater der zu
diesem Zeitpunkt Unternehmer ist zu verleumden und
gesellschaftlich wie finanziell zu ruinieren. Hierin liegt die
massive Epressung wenn der gegnerische Anwalt offene Briefe
verschickt der Vater solle sich mal psychitarisch untersuchen
assen, würde Drogen nehmen usw. ... Das ist aber nur einer der
Aspekte. Es geht bei diesem Rufmord ja auch darum

gegenüber dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei (s)einem Vater
würde es sich um einen menschlich minderwertigen Irren handeln
der nichts zu sagen hat was die Erziehung angeht.

Und genau darum geht es im angestrebten Sorgerecht.

Abgesehen davon kam es zur Trennung und dem Auszug der
Kindesmutter aus der gemeinschaftlichen Wohnung weil wir uns
zerstritten haben weil ihre Mutter das Kind bei der Geburt
zusätzlich gefährden wollte indem Sie Reiki praktizieren wollte
statt Schulmedizin. Bei Hausgeburten ist das Risko des
Kindestodes um den Faktor 3 erhöht.

Wird Reiki praktiziert verdreifacht das die Wahrscheinlichkeit
daß das Kind die Geburt nicht überlebt. Unumstößlicher
wissenschaftlicher Fakt. <IRONIE>Keine Kideswohlgefährdung
</IRONIE>

Artikel 3 - Nicht alle Menschen sind vor dem Gestz gleich sondern
Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank
Flaschen-Erstlingsnahrung rein technisch in der Lage ist ein Kind
nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das
natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von
geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter.

Artikel 3 Absatz 2 – der Staat fördert Gleichberechtigung - Der
Staat kümmert sich in der Praxis und aus meiner Erfahrung nicht


etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung sondern erschwert
sie.

Als Mann der im Wehrdienst Opfer sexuellen Mißbrauchs geworden
ist weiß ich daß es nur Frauenbeauftragte und Frauennotrufe gibt
damit Frauen Quotenstellen besetzen können aber männliche Opfer
regelrecht verhöhnt werden. Jugendämter sind voll von Sexistinnen
die meinen wenn die Kindesmutter nicht zu Vorladungen zu Terminen
erscheint dann „Kann man da eben nichts machen“; die es fördern
daß Frauen ihre Kinder als menschliche Schutzschilde gegen den
Vater missbrauchen. „Wenn Sie etwas gegen die Mutter unternehmen
schadet das auch dem Kind“ ist vorherrschende Meinung. Sichert
Ihnen ein Richter am Telefon zu er habe einstweilig Umgang
angeordnet, dann weigerten sich Polizei und Jugendamt einfach
gerichtliche Entscheidung durchzusetzen es geht ja nicht etwa
darum Unterahlt für die Unterstützung eines vom
Unterhaltspflichtigen unerwüschten Erziehungsstils aus jemandem
herauszuprügeln.

Artikle 3 Absatz 3 – niemand darf wegen seines Geschlechtes
benachteiligt werden – niemand darf seiner Behinderung wegen
benachteiligt werden. Im § 1626a BGB steht eindeutig drinne daß
Männer benachteiligt werden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann
wenn die Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck
um sich schmeißt wie im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit
der Maschine beschriebenen Seiten den Vater WISSENTLICH FALSCH
der Drogennhame bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nach der Reform
entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl
schadet – weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder
pseudomedizinische esoterische Behandlungen vornehmen lassen
will satt schulmedizinischer – zählt nicht wenn es darum geht
dieser mit Geburt automatisch ein Sorgerecht zuzugestehen. Das
Kindeswohl ist dem Staat, pardon aber der deftige Ausdruck muß
hier sein: SCHEISSEGAL, wenn die Mutter es schädigt. Für die
Mutter gilt der Kindeswohvorbehalt nicht. Nennen Sie das eine
Nicht-Benachteiligung des Vaters aufgrund seiner Eigenschaft
männlichen Geschlechtes zu sein? Das Amts- und Oberlandesgericht
meinen wenn ein Vater psychsich krank/behindert wäre habe er kein
Recht auf ein Sorgecht. Das ist Behindertendiskiminierung.
Sinngemäß: Entziehen des Sorgerchtes von Rollstuhlfahrern mit der
Begründung daß diese behindert sind. Ist das Gleichbrechtigung
von Behinderten?

Artikel 4 – Religionsfreiheit – Ich als Vater / Atheist habe
etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die
Mutter meines Kindes darf aber trozdem das Kind in der Sekte
erziehen. Mag ja sein daß so ihre Religiosnfreiheit geachtet
wird, meine aber nicht. Stellen wir uns mal vor die Kindesmutter
wäre Moselm oder Jude und würde mein Kind rituell beschneiden
lassen wollen und ich als sagen wir Christ wäre
14/16

dagegen. Ist das Genitalverstümmeln dann erlaubt, also jene
religiöse Erziehung die dem Kind im weitesten Sinne einen Schaden
zufügt? Wäre es nicht angebrachter einem solchen Elternteil das
Sorgerecht zu entziehen und es demjenigen Elternteil zuzusprechen
der dem Kind als Atheist die Möglichkeit läßt solche Entscheidung
später als Erwachsener selbst zu treffen? Ich bitte zu bedenken
daß die Zahl der Menschen die eine andere Religion annehmen als
die ihrer Eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden
schwindend gering ist.

Ich füge hier als Beweismittel Auszüge aus einem Werk der
Innenbehörde der Hansestadt Hamburg bei welche als staatliche
Institution das pseudomedizinische Treiben der Reiki-
Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS /
SCIENTOLOGY!

Ich tippe mal wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen
abzuhalten mit Menschenopfern dann gilt das wahrscheinlich nicht
als Mord sondern als ungestörte Religionsausübung.

Artikel 5 – Presse- und Kunstfreiheit – Der Verfahrensbeistand
des Kindes versucht mit allen Mittel zu verhindern daß ich diesen
Skandal an die Presse gebe. Ich war selbst im Rahmen einer
Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine
Fotomontage gebloggt habe auf der ich den „heiligen Vater“ in
Rom, den Papst, dem Running Gag der Figur „Baby Sinclair“ aus der
Fernsehserie „die Dinos“ nach als „nicht der Papa“ bezeichnet
habe hat man mich ( hierfür?) polizeilich zusammschlagen
lassen und wochenlang in U-Haft gehalten (jedenfalls gab es eine
Strafanzeige wegen angeblicher Volksverhetzung gegen mich). Die
christlich Kirche predigt immer noch ungestraft die

„UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS“ was ein Kreuzzug gegen die
leibliche/biologische Vaterschaft ist.

Wer gegen weibliche Genitalverstümmelung bloggt ist ein Held, wer
gegen die Verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem
wird als vermeintlichem Antisemiten das Wohnhaus angezündet.

Ich bekomme auch schriftliche Morddrohungen weil ich
Atheist/Humanist bin.

Artikel 6 Absatz 1 - Ehe und Famile – Eine Familie entsteht durch
ein Kind. Der Staat schützt meine Vater-Kind Familienbeziehung
nicht.

Artikel 6 Absatz 2 – Erziehungsvorrecht der Eltern – Ich will
jetzt gar keinen Exkurs machen in Richtung Stasi-
Kindesentführungen.

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ICH BIN zu ERZIEHUNG meines Kidnes BERECHTIGT und verpflichtet.

Aber man verweigert mir die juristischen und exekutiven
Vollmachten über das Gesetzgeungsdefizit beim § 1626a BGB.

Artikel 6 Absatz 3 – Trennung vom Erziehungsberchtigten – Das
Grundgesetz sieht mich als grundsätzlich Erziehungsberechtigt und
sogar verpflichtet an, es ist das niederrangige Recht des BGB
welches das anders sieht. Trotzdem kann niederrangiges Sorgrecht
des § 1626a BGB genutzt werden um mein höhherangiges Grundrecht
zu beeinträchtigen. Ich bitte daher das Bundesverfassungsericht
klarzustellen was es unter erziehungsberechtigten Eltern
versteht. Sind das vorrrangig nicht leibliche Adoptionseltern
oder Bettgeschichten eines getrennten Elternteils oder sind
Eltern die biologsichen Eltern? Denn wenn man Entscheiden würde
daß Kinder beliebig an andere als sie biologsichen Eltern
gebunden werdne können dann würde man das einzige sichere und
verlässliche Anknüpfungsmerkmal, die genetische Abstammung,
aufgeben um ein System zu etablieren in dem Kideserziehung den
alle Hui wechselnden Liaisonen von Kindesmüttern überlassen würde
statt den tatsächlichen, echten, leiblichen, einzig richtigen
Vätern.

Wenn man das dann noch geschlechtergleichbrechtigt einführt wären
die Kinder einer totalen Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie
hingehören.

Schlimm genug daß das Kind seit medizinischen Kinderwunsch-
industrie-perversionen wie Leihmutterschaften an die Person
gebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher
nicht feststellbarm sollten etwa nach einem Krieg oder einer
Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen.

Mit der Loslösung der Erziehungsberechtigten von der genetischen
Abstammung ist dem ADOPTIONS- UND KINDERHANDEL Tür und Tor
geöffnet. Es kann nicht im Interesse von Kindern sein die einzig
solide Elternbindung ohne Not zu verlieren bevor sie (in etwa)
Vollwaisen sind.

Artikel 6 Absatz 4 – Mutterschutz während der Schwangerschaft –
Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die
ihre Kidner töten oder wie im vorliegenden Falle massivst
gefährden.

Artikel 6 Absatz 5 – Gleichberechtigung unehelicher Kinder – Im
vorliegenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom.
Das Kind wurde dem Vater absichtlich entfremdet um nachher zu
behaupten es kenne denselben nicht und deshalb könne er auch kein
Sorgerrecht wahrnehmen. Das ist alles nur keine
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gesunde seelische Entwicklung, vor allem im Dunstkreise der
Reiki-Sekte.

Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als grundgesetzlicher aber
nicht BGB-Erziehungsberechtigeter über die Schulwahl des Kindes
(mit-)bestimmen noch über dessen Religionsunterricht.

Artikel 19 Absatz 2 – Das Amtsgericht Bad Homburg hat die
Verfahren schuldhaft verzögert.


Wegen dieser Grundrechtsverletzungen die teilweise auch
Menschenrechtsverletzungen darstellen ist sowohl das Urteil
aufzuheben als auch der § 1626a BGB erneut zu reformieren.



Mit freundlichem Gruß



Maximilian Bähring


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17.02.2021 06:35
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17.02.2021 07:00
Zur Geschichte DAK Krankenversicherung: 2007 versuchte Frau D*** B*** vom SPDi mir eine Krankenversicherung der DAK gegen meinen Willen aufzuschwatzen (siehe Beweis: nicht unter-schriebener Antrag, nicht meine Handschrift). Ich war dann bei der AOK gegen meinen Willen versichert (Beweis: Versichertenkarte). Dennoch kündigte man meine AOK Krankenversicherung wider und vericherte mich OHNE UNETSRCHRIEBEN VERTRAG bei der Dak. Als ichs cherste Zahnproblem bekam verweigerte man mir einen (Krankenschein, gültig für ein Quartal Ersatzbehandlungsausweis genannt) der nur von Zahnärzten genutzt werden kann, nicht von Psychiatern und mich daher wie gewünscht vor Willkürbehandlung schützt. Da mit der DAK kein unterschriebenr Vertrag besteht ist dort die Gefahr gegeben daß die Leistungen/Zhalungen zurückfordern. Wenn ich eines Suizidversuches wegen (der erfolgte weil ich gegen meinen erklärten Willen und gegen die vorliegende Patienten-verfügung eingewiesen wurde und man mir die Halsadern wieder zusammennähte statt mich verbluten zu lassen wie ich das gefordert hatte) eingewiesen wurde hab ich immer VOR ZEUEGN gesagt ich will nicht daß das abgrehcten wird mt der Krnknekasse,s hciken sie mir privat ne Rehcnung, die zahel ich dann nicht, dannbeleiebn sie auf dne Kosten fr eienBAhndlung indie ishc nichteiwnillieg sitzen,das gehscieht ihen recht und ne Anziege wgeen Abrehcnusngebetrug bekommen Sie auch noch. Diese auffoderung üebrgeht man, rehcnte mit der falschen Krankenkasse Leistungen ab die ich niebestellt habe. Zuzahlungsaufforderung hierzu führten zu neuen Suizidversuchen.

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17.02.2021 08:00
So ungefähr sehen die Selbstmordversuche aus in die man mich hetzt (kein einziger davon aus eigenem Antrieb) indem man wirklich wahnwitzige Begründungen dafür findet familiengerichtliche Ver-fahren dazu zu entfremden mich für die Vermeidung strafrechtlicher Verfahren begutachten zu lassen bei denen die Öffentlichkeit zugelassen würde und die massive Korruption der Behörden ans Licht käme ebenso wie banden-/gruppenmäßg organisierter sexueller Missbrauch, Drogen-konsum von Politikerkindern, Adoptions- und kinderhandel epresserischer Menschenraub zur Vertuschung milliardenschwerer Aktienkursmanipulationen und Immobilien-shccebereien Begutachten und zig trotz schriftlicher Anzeige nicht strafverfolgte Mord-Anschläge und Überfälle auf mich. Das sind Hilfrufe der Form: Liebe Polizei, liebe Staatsanwälte, Behörden und Ärzte verarschen mich nach strich und Faden, etwa die Kraneknkassen, tut endlich was! Ich habe keime Lust mich wie 2018 suizidieren zu müssen vor lauter Zahnschmerzen ie ich nicht länger aushalte nur weil die Krankenkasse ständig Scheiße baut und ich deshalb nicht zum Arzt kann, eien Notwnedige Schmerz-behandlung zu bekommen. Von Zahnerstaz war nie die Rede (der wär auch nie nötog gewordenw enn die ihre arbeit ordnetlich gemacht hätten) aber durch die konsequnte Verweigerunsghaltung von Polizei und Justiz, Behrdenm, Ärten und Kassen sind inzwichen UND DAS IST KÖRPERVERLTZUNG DRUCH UNETRASSEN mehrer Zähne kaputtgegangen. Wenn ich dinstausfsichts-Strafaziegen ein-reich kommen Polizsten und schlagenmich zusammen.

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17.02.2021 08:15
Und so viele Akten von den mehr als 20 dicken Leitz-ordnern sind allein drei Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarsachen, Straftaten im Amt, hat die Polizei, haben Staatsanwälte und Richter einfach nicht bearbeitet. Obgleich seit spätestens 1998 Strafanzeign vorlagen die definitiv bei den Behpörden eingegangen sind, um sicher-zugehen daß trotz gehackter VoIP-Leitung am Fasgerät die Strafanträge eigehen habe ich sie persönlich vorbeigebracht, mir ein Doppel abstmplen lassen, auf dem Weg zu Gericht wurde ich mehr-fach überfallen. Auch Wahlbeschwerden wurden nicht bearbeitet.

http://bad-homburg.eu/download/Wahlleiter-FAX.compressed.pdf

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17.02.2021 08:45
Wenn Deutsche ins Ausland zuwandern dann schaffen sie dort meist Arbeitsplätze und bringen Geld und Know-How mit. Die vornehmlich Süd-/Osteuropäer die hier zuwandern hingegen bringen oftmals Sprachprobleme mit und Sozialstandard-/ Lohndumping und stellen ein Problem für den Wohnungsmarkt dar. Deutsche Zuwanderer in die USA brachten die Eisenbahn mit und den Bergbau, kultivierten das Land, genauso war das auch zu Zeiten des Kolnialismus in Afrika. Den Ländern in die zugewandert wurde ging es nachher erheblich bessre als vorher. Deutscceh die heuet ins ausland auswandern tun das oft genug für große Kozrene, bauen wie Elson Musk für seien Tesla Werke auf wo tausnde vorher am Hungretsuch nagende EInheismcieh neue gut bezahtle Jobs fidnen. oder sie bringen mit drchreechen der sparchbarreire Troistenaus ihrer Heimat mit in ihre Hotelanalagen die Geld im Land lassen. Das ist aktive Entwicklungs-hilfe. Die Großen Firmen die diese Leuet entsenden zaheln geren auh PRIVATSHCULEN mit Muttersprchjlichem Unterrricht. So wie ich auf ne international Shcool ging die privat finanziert war. Wehalb meien Mistchüler deren Freudnkriese nicht zerört wurdne druch eien Umzug in ein anderes Land dennoch vor Nid platzten. Das mein Vater es im gegnsatz zu ihren Vätern drauf hatte socleh Jobs zu bekommen. Daß es anders als ind en Nazi-Käffern inDsucthalnd ne weltofgfene dustchprchige Community in Asien gibt. Der Vornhemlichd ie Leiten agehören. Anders die Zuwnderunga cnh Dsucthaldn. Di Zusndere bringen ebstenfalls Rohstoffe wie Öl isn Land. Aber ekinrlic usnrer Tehcnik üerbegen Tehcnik.Die können ebstenfalls ihre Arbistlraft unter wret evrkaufen und das sorgt dafür daß die Löjhne in Dsucthaldn sinken. Zduem ebanspruchen die Zuwnderer wohungen im Nidrigpresibereich. Das hat eien extremengatiev Effekt auf das alnd wie Sarrazin schonvor ajhrenvorgerchnet hat. Der balkan Hausmsiter kann nur dann Hausmsiter heir sein wenn er nicht teurer oder ganus teur ist wie der dustche. Anders als bim dsutchen Manager der isnAusland zunwdert zahlt dessne kidnern auchniemdn m ne privatshcule für Mutterprchlichen unerricht, dannwürdde er ja teure als der Dsucteh Arbeiter. Du genau da liegt der unsterhside zschen schädlicher Zuwnderung udnguter Zuwnderung. Die gute Erkennt mandaran daß die Luet mehr evridenen als die Eiheischen. Es gibt hier keine trüksichsprchigen shculen oder serbokrotsichprchige (größte Zuwadnneregruppen) weil die Billiglöhner Rieingusgkarft sich nicht mehr rechnet vom Stundenlohn her wenn da der auslandzuschlag darufkommt von dem der Mutetrrpcjhliche uNtericht für Kidner ebzahlt wernden würde. Da wären die plötzlich teure als die Eihimschen.

Wie verdorben und neidisch ihr seid zeigt folgendes: Als wir aus Thailand zurückkamen weil meien Muttrer meit meienm kleien Bruder shcnger war habe ich esgat 2wir haben jamdn mitgebrcht“ gemient war eminbruder imMutterbauch. Da habt ihr usn unetrstellenwolle wir würden Asieten isn Land shcleusen wollen. Vollkommen irre. Ihr seid krnek vor Neid. Und es willacuh niemdn eure evrchitzetn T.Shirts und unetrschrieben Fußbälle zu Modnpreisen kaufen. Nur weil ihr euch auch mal wichtig tunwllt wie Luet die sagen wir im Britsh Clkub Bangkopk dort wo es nötog ist Charity machen. I Dsutchaldn wo man genügend Einfluß auf ie pOlitk nehen kannist das eher shcädlich, denn da evrhidnern private spenden dann daß besipislweise notwendige Beiragsehöhungen sagen wir im Gesudnehsitwesen sattfidnen. Das sind alles steursparmodelle bei uch. Inder Ditte welt hingegn entrpciht die Chrity eienr Zzahlung eiens Auslandzsuchalges fürdei iehmsichen, die von den Fremden imLAdn prfitiren sollen. Wenn in Dsucthland ne shcule neue Compuetrbruchenw ürde dann wäre das ein Fall fürs Kultuministerium iund nicht für Privbatspender die prfilneurotsch sind als Politiker. Wennd ei dsucteh Pressemalwirjlich üebr euerr Korruption bericjhtenw üprde – das hat man siet der Widerverigung unetrassen um westuopäscihe und nordamerikansiche Inevstoren nicht abzushcrecken – würdet hr sehen daß ihr toal iMArshc seid. Ihr seid #DrecksNordkoreaner im Hagen Retherschen Sinne.

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beste Entwicklunsghilfe: JOBS und Infrastruktur SCHAFFEN
(Verteidgungsminister Niebel leistet Entwicklungshilfe,
Lucky Luke Eisenbahnbau Simulationspiel)

Für wen lieber arbeiten?
Tesla E-Auto Elon Musk oder Mallorca Cafe Büchner

9/11 schlechtes FangS-Huey:
Patentante: ich bin ein Star holt mich hier raus

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17.02.2021 09:15
Das Bild zeigt Utensilien die der Kurdirekotssohn bei mir zu Quartier Latin (das ist der Karneval für Amateur an der Uni Frankfurt a.M., zu Stunksitzung und Lumpenball für Profis befragen Sie Prof. Bauer von der Uni Klink oder Anwalt Erdmann 2007 oder die Struwwelpeter Autorennachkommen die an der Psychiatrie der Uni-Klinik arbeiten wenn man mich da richigt informiert hat) in meiner wohnung zurückgelassne hatbei eienm Besuch. Wir erinnern uns. Sellerie-suppe „#Rossini“, schwangere „#AsGoodAsItgets“ Ex-Freundinnen mit morddrohenden Ex-Partnern und Immobilien-Anwaltstöchter. Rehcerche gesponsort vom Snickers prduct Placmeent in Reliyt Bites oder aus Immobilenbtrig und shcneeballsystemen? Ich hab zu der Zeit 10 Studnen tage bei eienr 6 Tage woche geahbt, ich konnt mich um Armutszznderungs-Lobbyarbeit auf dem Fußballplatz nicht auch noch kümmern. Die Zunderer mit den ich rabiett verdienten ein vielfaches von mir. Ich hätte ein schulafführungs Video der HUS vom #SoundOfMusic als mitbringsel mitgenommen wenn ich mich da anwanzen will an die Top-mnagarer weil wir das adamsl an der dsucthsprchigen Swiss Seciton der RIS hatten so als Giveway/ Door-Opener /WeiderErkennungs- zeichen. 12/1998 Das war vor der Israelreise - daher der Zionismusbezug in #Matrix.

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27. Januar 2021 #Sat1FFS „Sit Up Britain“ meets #BerlinNeuKölln02407-MusicalAG

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