06.03.2020 06:31
06. März 2020 ca. 06:31 Uhr

Kino „in Zeiten der Corona“-Epidemie. Soweit ich gehört habe wurde die Premiere des neuen James Bond Films verschoben. Ich persönlich war sowieso eher für die Marc-Uwe Klings Känguru Bücher Verfilmung. Vorgestern/Gestern triggerte bei mir jemand üble Erinnerungen an den Versuch der Mutter meiner Tochter eine Vereinbarung zu treffen - WAS ICH VEHEMENT ABLEHNTE – dahingehend daß ich auf mein Kind Verzichte wenn sie auf Unterhalt verzichte: regelrechter Kinderhandel! Das wirft auf die Gespräche in der Kneipe meiner Komillitonin Andrea zum Thema SITTENWIDRIGe Vereinbarungen /den Rockern im Umfeld von RA Schramm (der von der Liegenschaft Kappesgasse) die andern „höherrangigen“ Rockern Straffreiheit verkaufen indem sie für andere gegen Geld unschuldig in den Knast gehen ein neues Licht. Ich bat ihn damals diese Leute sofort wegen Strafvereitelung strafanzuzeigen. Wenn ich mir jetzt überlege daß sich herausstellte die Mutter meiner Tochter im BDSM/Sado-Maso Umfeld unterwegs war und einer ihrer Ex-Freunde auf mysteriöse Art und Weise ums Leben kam finde ich daß man sich als Vater einer Tochter schon mal Gedanken machen darf ob die in ihrem Sektenwahn (wo man bestimmen wollte wer als Partner geeignet sei und wer nicht, Rechte des Kindsvaters waren egal sobald dieser sich gegen die Sekte stellte, das wurde man als „Erzeuger“ zum bloßen unfreiwilligen Quasi-Samenspender degradiert) nicht etwa für den BDSM/Sado-Maso Zirkel (Prostitution?) Nachschub besorgte.

Bild: "Kino-Karte" (Druckvorlage und Ergebnis)

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06.03.2020 07:15
Die Mutter meiner Tochter wollte mir mein Kind regelrecht abkaufen in ihren 15 Seiten Hasstriaden vom 04. Juni 2002 aus der Gerichtsakte 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg ist das eindeutig ersichtlich. Sie dachte wenn sie keinen Unterhalt von mir, dem Vater, einfordere - was für das Kind Vermögensnachteile bedeutet, weshalb ich wegen Missbräuchlicher Verwendung der Vermögensorge Klage einreichte – könne sie das Kind an jemand andern verhökern, der mehr dafür zahlt. Außerdem stehet da eindeutig drinne daß sie von Anfang an die Absicht Hatte bei der Angabe der Vaterschaft zu lügen und betrügen womit sich ein Tatvorsatz für die Verfälschung der Geburtsurkunde ergibt, strafbar nach § 169 StGB und § 267 StGB.

http://take-ca.re/tc.htm

Als das Jugendamt sie dann überzeugte sie müsse Umgang gewähren und sie dürfe für das Kind keinen Unterhalt ausschlagen kam sie dann Auf die Idee mich mit einer Rufmord -und Verleumdungskampagne in eine psychiatrisch Anstalt hineinzuerpressen per Kidnapping damit ihre Anwältin zu meinem Vormund bestimmt die Konten leerräumen kann.

http://sch-einesystem.de/post/117108360028/

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