sch-einesystem

Blog
( Beiträge )


08.03.2021 00:05




[0] 

20210308-0005-0-1.jpg
Entwurf/Draft

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
Fax: +49 (0)69 755 10509

Polizei Frankfurt a.M.
5. Revier
Ferdinand-Happ-Straße 32

60314 Frankfurt am Main

Frankfurt, 08. März 2021


ST/0082474/2021 Beamtenbeleidigung im rechtfertigenden Notstand

Sehr geehrte/r Herr/Fräulein/Frau *** ***!

In Vorbereitung der Beantwortung des Vorladungs-Schreibens vom 11. Februar 2021 wird um Auskunft gebeten inwieweit meine Strafanzeige datiert auf den 24. Januar 2021, vorab per Fax am 24. Januar 2021 um 12:19 Uhr von der 069/67831634 an die 069/75510509 (4 Seiten) sowie
bei ihnen persönlich eingereicht am 25. Januar 2021 vorliegt die meine Sicht des Vorfalls schildert. (siehe Fax/Eingangsbestätigung

und in den Text einmontiert Miniaturansicht) Für mich sieht ihre Strafanzeige nun so aus als wollten sie sich für die meine - die ja vorher vorlag - rächen, ich reiche hiermit daher Strafanzeige wegen des Verdachts des §343 StGB, der Einschüchterung von Strafanzeige-einreichern durch Missbrauch ihrer Amtsbefugnisse ein. Zu der Vorladung fehlt zudem die Beschuldigtenbelehrung, etwa auf das Recht zu schweigen oder auf einen Anwalt. (Mal ganz abgesehen davon daß ich natürlich unschuldig im Sinne des Tatvorwurfs bin).

http://blog.sch-einesystem.de/ARTICLE/2021012411000/
http://blog.sch-einesystem.de/ARTICLE/2021012500000/
http://blog.sch-einesystem.de/ARTICLE/2021012600000/