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01.03.2021 09:45




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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

vorab per Telefax: +49 / (0)69 / 212-33144

*** *** ***
Stadtgesundheitsamt
Breite Gasse 28
60313 Frankfurt am Main

Frankfurt, 01. März 2021


Vorladung vom 22., hier iegenagen am 25. Februar 2021 für Termin am *** *** 2021/ Unser Telefonat vom 26. Februar 2021, ca. 13:45 Uhr


*** *** ***!

Wie ich Ihnen im Rahmen eines Telefonates am Freitag, den 26. Februar 2021 gegen ca. 13:45 Uhr ausführlich dargelegt habe möchte ich gern anwaltlichen Beistand haben, jemanden der auf meiner Seite ist, wenn ich mich ihren illegalen Verhören stelle.

Die verwenden die ihnen aus dem PsychKG erwachsenden Machtbefugnisse eindeutig missbräuchlich um eine Dienstaufsichts/Dipsziplinarsache unter den Tisch fallen zu lassen indem sie dem Beschwerde-führer einfach unterstellen er habe eine psychische Störung aufgrund derer er ganz einfach nicht fähig sie zu begreifen daß die Repressionen die der Staat gegen ihn anwendet nur gute gemeinte Hilfeleistung seien. Um es Bundeverfassungsgericht-gerecht zu formulieren halten sie es für unnötig Dienstaufsichtsbeschwerden als möglicherweise psychisch krank diffamierter Menschen genauso ernsthaft zu bearbeiten wie die andere Personen, Beschwerdeführer mit geistigem Handicap sind es nicht WÜRDig genauso bedient zu werden wie "Normale" MENSCHEN! Ins-besondere darf man sich über deren Patientenverfügungen scheinbar beliebig hinwegsetzen.

Sie scheinen unfähig zu erkennen daß ich - ob ich das will oder nicht - beleidigend werden muß um überhaupt zu erreichen daß meine Sachen bearbeitet werden, mit Höflichkeit habe ich es lange genug erfolglos probiert und in der Vergangenheit feststellen dürfen daß nur dann etwas funktionert wenn es gegen mich geht und ich dann in Gerichtsverhandlungen Staatsanwälte und Richter vom Versagen der Behörden überzeugen kann. So war es nun schon zwei mal. Gerne nenne ich hierzu Aktenzeichen.

Ihre Amtsbefugnisse missbrauchend haben Sie mir nur eine Vorladung gesendet. Denn:

Aus dieser geht nicht hervor worin eine Fremd- oder Selbstgefährdung denn nun konkret bestehen soll.

Und besondere Dringlichkeit scheinen sie auch nicht anzunehmen. Das Ding datiert auf den 22. Und wurde hier per Briefpost (nicht per Kurier) zugestellt am 25.Februar für einen Termin am *** *** 2021, dazwischen liegen zehn Tage, ein Fremdgefährder würde die für sich zur Tatbegheung nutzen können das schließ ich somit mal kategorisch aus und ne Eigengefährdung lösen sie allenfalls selbst aus indem Sie möglicherweise latent suizidale Peron mörderischen Druck aussetzen ich ihrer Haut wehren. Schauen sie einfach mal was im Juli 2018 mit genau solcher Vorladung ausgelöst wurde nachdem sogar ein Amtsrichter die Ärzte in ihre Schranken gewiesen hatte. Sie haben nicht die Gesundheit geschützt wie das ihr Auftrag ist sondern ihr Opfer in einen neuerlichen Suizidversuch getrieben. Das habe ich am 13. August 2018 auch Strafgezeigt. "Wer aus der Geschichte nicht lernt ist blind …"

Ich muß sie nun also auffordern exakt darzulegen welche dringlichen Grüdne für diese Vorladung bestehen, sonst bleibt mir keine andere Wahl als diese als ein gezieltes Drangsalieren meiner Person zum Unterbinden des Einreichens von Dienstaufsichts/Dispziplinarschen und Strafanzeigen zu werten, strafbar nach § 343 StGB Erfolterung der Anzeigeunterlassung durch missbräculcihe Anwendung der Amts-befugnisse. Den diesbezüglichen hinreichenden Anfangsverdacht habe ich den Ermittlungsbehörden mitgeteilt. Denn schon in ihrer ersten "Einladung" für den 18. Februar 2021 (Datum des 09., hier einge-gangen per Briefpost am 10. Februar 2021) hatten sie unterschwellig unverhohlen gedroht sie würden sich vor ihre Mitarbeiter stellen was eindeutig zeigt daß sie parteiisch agieren. Da sie nun selbst Beschuldigte in zwo Strafrechtlichen Ermittlungen sind halte ich sie für ungeeignet mich anzuhören, jeder Richter müsste hier einem Befangenheitsantrag stattgeben der im PSychKG vorgesehen ist. Zudem ist eine Anhörung zu einer Begutachtenden Untersuchung eigentlich nur entweder vor Gericht oder zu Hause erlaubt, man will verhindern das Gutachter durch die Umgebung einer medizinischen Einrichtung sich ein unterschwelliges Vorurteil das sie das gewöhnliche Lebensumfeld des Untersuchten bilden. Solche Begutachtungs Maßnahmen müssen zudem richterlich abgesegnet werden wenn sie auf keinem akuten Notfall beruhen. Soviel zum PSychKG.

Ich hatte auch ausgeführt daß ich deshalb nur mit Männern sprechen wolle weil mein Fall auch beinhaltet daß ich zum Zeitpunkt meines Zivildienstes vom Hausmeister der Kurklinik wo ich diesen ableistete sexuell missbraucht worden bin und das ich darüber lieber mit einem Mann spreche als mit einer Frau. Daß sie die Sache nicht an einen Mann abgeben sondern weiter an sich reissen spricht dafür daß
sie sich sexistche angegriffen fühlen könnten und damit gegen ihr ungetrübtes Urteilsvermögen.

Was mich angeht so habe ich sofort eine ausgedruckt vier-DIN-A4-seitge Einlassung geschrieben die ich an die Anwältinnen *** und *** gefaxt habe mit der bitte diese als Grundlage zu verwenden für eine Erwiderungsschrift ihrer Vorladung. Ich telefonierte beiden den ganzen Freitag hinterher. An mir liegt es nicht wenn die Anwältinnen sich nicht rühren. Ich mache in dem Fall übrigens ein Ausnahme der Regel das ich den Fall lieber von Männern behandelt wissen würde weil beide Anwältinnen in dem Fall schon involviert waren in der Vergangenheit und ich nicht wieder alles von vorne erklären muss.

Ich habe auch die Zeit gefunden am Wochenende nachzu-googlen darüber daß sie - wie sie am Telefon sagten - in einer Forschungsgruppe für Suizid-prävention arbeiten. Tatsächlich fand sich im Sachsenhäuser Wochenblatt ein entsprechender Artikel. Bei diesem war ein Foto von Ihnen zusammen mit Personal der Uni Klinik Frankfurt a.M. vor einem Bild Heinrich Hoffmanns im Andy-Warhol-Stil (wohl kein original Warhol). Zum einen schmeckt mir ihre Nähe zur Uni Klinik nicht gegen die ich ja einiges an kritischer Medienberichterstattung veranlasst habe, darunter der Beitrag in der ARD (das war report Mainz) und der Tagesschau am 01. Oktober 2019. Auch mit Team Wallraff von RTL und defacto hatte ich korrespondiert. Sie hatten als ich die Bericht-erstattung erwähnte sofort "angepisst" reagiert so daß ich nicht glaube daß sie wirklich unabhägig an die Kritik von Patienten herangehen sondern sich eher angegriffen fühlen. Mit auf dem Foto ist ein Dame die die Patienten der geschlossenen immer bei ihren Ausgängen ESCORTiert, quasi "Gassi geht" mit den Patienten oder verwechsle ich die? Mir ist die allerdings unter anderem Namen bekannt. Und das stützt wiederum meien Theorie daß die gezielt falsche Identitäten nutzen um sich vor Strafverfolgung zu schützen. Wir sind hier aber nicht in nem Internetforum oder im Journalismus wo sowas aus Datenschutzgründen erlaubt wäre. Könnten sie bitte prüfen inwieweit es sich bei der Frau im Bild links um "*** ***" handelt? Nicht daß ich jemand aufgrund einer ähnlichen Frisur verwechsle. Die hatte nämlich absurdes Nachäffen Scmieren-Theater gespielt 2018 wenn ich das richtig einordne. Deshalb hatte ich ihr am 08. Juni 2020 eine dreiseitige Beschwerdeschrift per Einschreiben gesendet. Ich meine mich auch zu erinnern das irgendjemadn aus der Nachbarschaft des integ-rativen Kidnergartens in den ich ging (die "Normalen"-abteilung, nicht derjenige Bereich "wo die wilden Kerle wohnen") mit dem Struwwelpeter Clan zu tun hatte. Genau wie ein Verwandter einer Uni-Klinik Ärztin bei mir in der Schülerzeitung war. Auch das spricht ja jeweils gegen gutachterliche Unabhängigkeit.
*** hat sich mehrfach geweigert bei der Fragestellung inwie-weit solche von report Mainz behaupteten Falschidentitäten vorliegen, erstmalig schriftlich erwähnt am 13. November 2018, Aufklärunsgabriet zu leisten, das steht in meiner Strafanzeige vom 10. Februar 2021 ans 5. Revier die ihnen ja voliegt auch drinne.

Wie ich ihrem Chef, *** *** *** mitgeteilt habe per Fax am Abend des 25. Februar 2012 halte ich sie nicht für geeignet mich irgendwelchen Begutachtungen oder Untersuchungen zu unterziehen und genausowenig für unparteiisch genug eine ordentliche Dienstauf-sichts-/Disziplianrshctliche Untersuchung gegen die Mitarbeiter ihres Hauses zu führen.

Ich bitte sie daher nochmals zu überdenken inwieweit sie an dem Vorladungstermin wirklich festhalten wollen. Man könnet ihnen das im gegen sie laufenden Strafverfahren als Zeugen-Einschüchterung zur last legen.

Gru&SZlig;