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05.07.2020 12:30




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#EinUnMöglicherHärtefall Wer keinen Ehevertrag (hilfs-/ersatzweise das geteilte Sorgerecht) unterschreiben will (bei Geschäftspartner-schaften Konkurrenzklauseln) dem geht es nur ums Geld, darum den andern finanziell zu übervorteilen. „Du mußt mir vertrauen um?“ Bullshit. Wer dem anderen sein Rechte nicht zugestehen will der hat keinerlei ehrliche Absichten. Punkt. Lustig fand ich den alten greisen Anwalt mit seinen Abrechnungen und vermiedenen Kosten. Nicht daß eine gierige Ex-Frau noch die Tankstellenkarte eines Konzerns wegzupfänden versucht was dazu führt so daß der komplette Außen-dienst der Fima des Ex seine Firmenfahrzeug nicht mehr betanken kann so in etwa wie bei den Öloptionen der Metallegesellschaft AG. In den meisten Gesllschaftsverträgen stehen Klauseln drinn die (Ex-) Frauen und Kinder/Erben ausdrücklich von der Teilnahme an der Gesellschaft ausschließen weil viel Geschiedene Gesellschafter- Gatinnen bei der Scheidung auf die Idee kommen sich Firmenver-mögen das ihnen nicht zusteht unter den Nagel reissen zu wollen und die Firmen teils ganz empfindlich schädigen. Manche Ex-Frauen spekulieren dann betrügerischauf einmalig Abfindungen nach § 34 GmbHG wenn der Gatte der Gefahren für die Rest-gesellschafter einer Scheidung wegen die Anteile aufgeben muß. Das ist vom Prinzip her nichts anderes als wenn sie nem Bankdirektor oder dessen Kindern die Waffe an den Kopf setzen damit er den Tresor aufmacht. Die vergehen sich am Vermögen Dritter, nämlich der An-/Einleger und Mitgesellschafter/Partner des Ex-Mannes. Und die verstehen in solchen fällen keine Späße was das angeht. Druckmittel Kind hin oder her. Das kann auf gigantische Schaden- ersatzforderungen gegen verleumdende Ex-Frauen hinauslaufen.

https://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/1238979407-ein-unmoeglicher-haertefall
http://zettel.dynip.name/ (oder, alternativ http://take-ca.re/zettel.htm )