sch-einesystem

Blog
( Beiträge )


04.07.2020 12:00




[0] 

20200704-1200-0-1.jpg

[1] 

20200704-1200-0-2.jpg
Es ist ein ganz erheblicher qualitativer unterschied ob ich jemanden an der Schulter anfasse ober ob ich jemandem die Hose bereits weit geöffnet habe und ihm dann an die unbedeckten Genitalien lange. Würde das bloße Berühren eines andern Menschen gegen dessen Willen – etwa an der Schulter - eine Belästigung darstellen, denken sie etwa an Sport oder spielende Kinder, dann könnte man an jedem Kleidungsstück das jemand anderes (ungewollt) berührt hat (etwa im ÖPNV Bus/bahn dicht nebeneinandergestanden und beim ruck-artigen halten das Gleichgewicht verlieren und am Mitmenschen versehentlich nach Halt greifen) DNA-Proben nehmen und den dafür in den Knast stecken. Nur weil ich in der Kneipe die Zigarettenkippe von jemandem aus dem Aschbecher sammle und sie dann an nem Terroranschlagstatort für die Kirminaltechniker drapiere heißt das noch lange nicht das der mit dem zur Kippe passenden Speichel ein Täter ist. „Fangen“ spielende (und ohnehin strafunmündige) Kinder würden permanent mit einem Bein im Kast stehen weil sie das andere Kind berühern/abklatschen. Nicht auszudenken wenn aus jeder Schulhofrangelei ein Körperverletzungsstrafverfahren würde. Die Bild Zeitung hat neulich mal allen ernstes hetzjagden veranstaltet gegen unter 14 jährige. Wo bleibt da der Presserat? Wo die Gerichte die die „Springer Presse“ wegen Volksverhetzung verurteilen? Nach denen im Steriermark-Anwalsts-Film gestern gezeigten Kriterien wer jeder Türsteher ein Sextäter. Wer meine unbedeckte Haut insbe-sondere in Intimzonen berührt entscheide ich, „My Body My choice“ aber auch außerhalb der Intimzone bis hin zum absichtlichen Aus-schlagen eines Hand-schlages mit laut eigner Einlassung die Tat geplant habenden kidnappenden Ex-Freundin. Ich würde die unbe-deckte Intimzone wie Brüste als eindeutiges Kriterium heranziehen.

https://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/1234631051_dennstein__schwarz

Einfaches Beispiel: zwei miteienander knutschende Teenager unter 16 Jahren, er beginnt die Bluse aufzuknöpfen will er mehr will und sie will das (noch) nicht und nach ein/zwo Versuchen denen sie sich dann durch Nein sagen und hinwegwinden entzieht läßt er das dann auch. Da hätten sie schonmal den grundsätzlichen Konsens durch die Knutscherei dessentwegen derjenigen annehmen konnte daß sie einverstanden sie. Das ganze am besten noch „angetrunken“ (unter 16 verbroten, daher Erpressungspotential). Da nutzt auch niemand ein Machtgefälle aus wie bei der Bundeswehr. Beide sind sich einig.

Dann packen sie dazu einen Arzt oder Politiker der dem Staat für so jemanden der nichts strafrechtlichen relevantes gemacht hat nötigen will ihm eine Pleite-Klinik-Immobilie für ein „betreutes wohnen für Sexgangster“ abzukaufen zu über-höhten Preisen im Gegenzug für ein als strafbereiend angeprisenes Falschguatchten: politische Erpressung! Das sind rufmordende Profilneurotiker, meist weiblich, weil die denken sexuelle Nötigung (=Epressung) ginge immer nur von Männern aus. Seit dem Film #Disclosure mit Michael Douglas wissen wir: ganz im Gegenteil, so ein Erpressungsversuch über die gesellschaftlich irrtümlich weibliche Unschuldsvermutung ist Nötigung.

Was die Sache mit dem Hausmeister von der KLinik Dr. Baumstark Peter Hett angeht dessen Namen ich hier nennen muß weil es zu Verwechselungen kam: der ist defintiv schuldig, das weiß ich als Opfer am genauesten von allen. #DennsteinUndSchwarzRufmord

http://bad-homburg.eu/download/Pressemitteilung.pdf
http://bad-homburg.eu/download/maxall.pdf