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04.07.2020 10:30




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„… Gerichtsszene, in welcher zum Zweck eines "Deals" mit abgesprochenem Geständnis der Angeklagte unwillig schweigend die angeblich geständige Fantasiegeschichte seines Verteidigers anhörte und partout nicht laut zugeben wollte, dass es so gewesen sei. Daraufhin rief ihm der Vorsitzende mehrfach laut zu: "Nicken Sie! Nicken Sie!„ (Better Call Saul?)

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/walter-luebcke-prozess-gestehen-sie-kolumne-a-7d632fa5-92d7-4c57-882b-1e21d4146542

Erpresste Geständnisse und der Verteidiger macht entgegne den Interessen seines Mandanten einfach was er will! Wir haben echt Glück das bei "Aktenzeichen XY" artigen TV-Verhören mit facebook-Rückkanal das Recht die Aussage zu verweigern nicht tangiert wird wenn die Medien psychoterrorartig so lange Dinge die sei gerne in Erfahrung bringen würden ausstrahlen bis zumindest Freund oder Familienmitgleider zusammenbrechen (und sei es nur daß sie sich vom Verdächtigen oder Beschuldigten abwenden) unter der Last der Verhörfilmchen. Das beste was ich persönlich erlebt habe an § 343 StGB in dem OLG Bezirk bei der Polizei-behörde wo auch der Fall Daschner/Gäfgen/Metzler geschah war wochenlange U-Haft ohne echte (Verteidiger-)kommunkation nach draußen, Androhung von Körperstrafen wie Medikamentenvergiftung im tage/wochenlangen Trink/Hungerstreik zur quasi Abpressung von Unterschriften unter Selbstbezichtigungen. Täter waren korrupte Beamte (scientology-artiges Sekten-Schneeballsystem mit milliardenscheren Aktienkurs-manipualtionen/BDSM Sado-Maso Zirkel/Kinder-/Adoptionshandel /sexueller Missbrauch Schutzbefohlener) die unschuldige in Untersuchungshaft Geratene über ihre Kinder erpressten.

Zum Glück passiert sowas nicht bei den ganz großen prominenten Fällen sagen wir mal von substanzenkonsumierenden oder MitarbeiterInnen belästigenden PolitikerInnen im Wahlkampf wie „Katie Hill“ oder Medienschaffenden wie diesem Publizisten mit eigner Talkshow, dem - F-L-iesen Verleger - wie hieß der nochmal? „Kachelmann“?

Was den „Rettungsfolter“ Fall von Metzler angeht so könnte ich mir durchaus vorstellen daß man im Sinne von „das Leben der Geisel geht vor“ und nur wenn absolut und definitiv sicher ist daß der richtige Täter geschnappt wurde (etwa bei einer Lösegeldübergabe) ein zweites, getrenntes Verhörteam sowas wie Hypnose anwendet um den Aufenthaltsort einer ansonsten an den Entführungsfolgen versterbenden Geisel (Denken wir an den Fall Oetker) zu erfahren diese Erkenntnissse aber nicht in die strafrechtliche Ermittlung was die Schuld des späteren Angeklagten angeht einfließen dürften was dann für den Täter erhebliche Strafmilderungen zur folge haben dürfte, das man sagt das Interesse an Bestrafung steht hinter dem Überlebens-interesse des Opfers zurück. Denken wir mal an den „finalen Rettungsschuß“. Da geht es also um genau das Gegen-teil: die Zwangslage so schnell wie möglich zu beenden. Was sogenannte „Deals“ und „Schuldunfähigkeit“ im Sinne des § 20 und § 21 StGB (Täter war bei Begehung der Tat betrunken) angeht: Da hab ich immer gesagt zuerst wird da bitte mal der Tathergang an und für sich geklärt als die Frage ob Schuld des Beschuldigten/Angeklagten überhaupt besteht bevor wir uns über die fürs Strafmaß erhebliche verminderte Schuldfähigkeit des Täters unterhalten vor Gericht.

„Aus der Tatsache an sich, ob ein Beschuldigter aussagt oder nicht, dürfen keine Schlüsse gezogen werden; ebenso wenig daraus, ob er sich "früh" oder "spät" äußert.“ (Verjährung, vergleiche § 296 ZPO)

Und was ist mit absichtlichem „verspätetem Vorbingen“ einer An-klage oder Belastungsindizien? Wenn jemand aus der Polizei oder Justiz den Beschuldigten erst erpressen will (ich sag nichts wenn Du mir schiegegeld zahlst) bevor er dann wenn der kein Geld mehr hat weitere Bestechungsgelder zuzahlen dann doch ans Messer zu liefern?

Das Gericht ist vielleicht sowas wie das Gewissen. Und wer eben nicht versucht sich einer Verhandlung zu entziehen indem er irgendwelche „Deals“ macht zu denen der Anwalt rät der stellt sich seiner Verantwortung, der sorgt dafür daß Vorwürfe – auch falsch gegen ihn erhoben - auf den Tisch kommen und – auch für ihn entlastend - geklärt werden können. Ein „Deal“ ist Feigheit. Ein Freispruch erster Klasse im Verfahren gar nicht so unhäufig. „Geheimprozesse“ hingegen sind §20, 21 StGB Falschgutachten unter (medizinischer Datenschutz) Ausschluß der Öffentlichkeit, da werden psychiatrische Gutachten vorgelegt noch bevor es zur einer Hauptverhandlung kommt um dieselbe zu vermeiden. So kann sich dann ein Beschuldigter natürlich nicht seiner Haut wehren indem er aufzeigt daß der gegen ihn erhobene Tatvorwurf an und für sich von korrupten StaatsNichtDienlcihen konstruierter, erlogener intriganter „Bullshit“ ist bevor er sich der Begutachtung eines Mollathschen „Querualtorenwahns“ unterziehen muß.