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16.01.2020 12:15




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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Einschreiben Einwurf

Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe

Frankfurt, 16. Januar 2020

2 BvC 5/18 Budnesverfassungsgericht Karlsruhe Ihr Schreiben datiert auf den 28. Dezember 2019, hier (Fristbeginn) zugestellt am 10. Januar 2020

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Saarland a.D. Müller (CDU)!
Hohes Gericht!

Wir haben erst jüngst anhand der Causa "Ibizagate" H.C.s+rache in unserem Nachbarland Österreich gesehen dass die Politik zunehmend
durch "dirty Campaigning", Wahlkampf mit unfairen Methoden unter Beschuss gerät, auch in den USA gab es Ermittlungen zu mutmaßlich russischer Einflussnahme auf die Wahlen über vom Ausland aus betriebene Social-Media - Websites wie Facebook/Twitter. Leider hat es schon der Wahlprüfungssausschuss versäumt Frau Andrea Nahles dazu zu befragen ob ihr Trällern des "Pipi Langstrumpf" Songs "Ich mach mir die Welt" im Plenarsaal auf ihrem eigenen Mist gewachsen ist oder auf Beeinflussung von außen -etwa eine Social-Media Kampagne- zurückzuführen ist die aus Emails an sagen wir mal den Petitionssauschuss oder Abgeordnetenbüros oder aus Blogs im Internet stammt. Ich gehe zum Beispiel davon aus dass die Figur der Schulschwänzerin und Klimaaktivistin "Greta Thunberg" die als angebliche "Stimme der Jugend" darauf hinweist dass die Wahl-programme der sogenannten "Volks-" oder auch "Altparteien" vornehmlich auf die Interessen der wachsenden Wählerschicht der Älteren und Rentner zugeschnitten sind eine Erfindung solchen "dirty Campaigning"s, also von Lobbyisten ist. Dass also externe, möglicherweise vom Ausland gelenkte Kräfte in Politik und Wahlkampf eingreifen obgleich sie kein Wahlrecht haben. (Ich -als ehemaliger Jugendparlamentarier- befürworte ein bei Geburt zunächst von den Eltern ausgeübtes mit dem Alter stufenweise auf den Heranwachsenden über-gehendes Kinder-Wahlrecht um die Interessen der Heranwachsenden Generation in punkto Nachhaltigkeit gegenüber einer überalternden Rest-Gesellschaft besser in der repräsentativen Demokratie abbilden zu können), Ich würde ihnen Zustimmen dass wir das Verfahren einstellen können unter der Auflage dass die Frage externer Beeinflussung abschliessend als nicht zutreffend geklärt würde, etwa indem die ehemalige SPD-Fraktions-vorsitzende Nahles hierzu durch Zurückverwiesen an den Wahlprüfungs-ausschuss oder vom Gericht unter Eid gehört würde. Mir selbst fehlen für Erhebung solch Zeugenbeweises die Möglichketen.

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